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Norm [AKTUELL]
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Jeder Bergbauunternehmer ist verpflichtet, über die Maßnahmen und Einrichtungen zum Brandschutz einen Brandschutzplan anzufertigen. In Steinkohlenbergwerken, wo der geförderte Rohstoff selbst brennbar ist, kommt dem Brandschutz eine besondere Bedeutung zu. Die Norm enthält die für den untertägigen Brandschutz erforderlichen Zeichen, Kurzformen und Begriffe. Dazu gehören Festlegungen für - Einrichtungen für Brandbekämpfung, Grubenrettung und Erste Hilfe, - Meldeanlagen, Löschgeräte und Löschanlagen, - Gefahrenbereiche, - Technische Anlagen und Kraftstoffleitungen. Die Norm ist in enger Anlehnung an DIN 21916-2 Bergmännisches Risswerk - Betriebssicherheit - Teil 2: Brandschutz über Tage gestaltet. Damit wird eine einheitliche Darstellung für den Brandschutz in allen Bergbauzweigen sichergestellt sowie eine weitgehende Übereinstimmung mit den Darstellungen des allgemeinen Feuerwehrwesens erreicht. Die Norm wurde vom Arbeitskreis NA 008-11-01-04 AK "Sonderdarstellungen" im Arbeitsausschuss "Markscheidewesen" des FABERG erstellt.
Dieses Dokument ersetzt DIN 21916-3:1993-06 .
Gegenüber DIN 21916-3:1993-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Begrifflichkeit und Zeichen an die überarbeitete DIN 21916-2 angepasst; b) Zeichen für Fluchtkammer, mobil neu aufgenommen; c) Festlegung über Messgeräte zur Überwachung der Inertisierung gestrichen, da in DIN 21916-1 enthalten; d) Zeichen für Absperreinrichtungen an DIN 14034-6 angepasst; e) redaktionell überarbeitet.