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Die neue VOB/A besteht aus drei Abschnitten. Abschnitt 1 enthält den inhaltlich unveränderten Abschnitt 1 mit Stand 2010-08, bis auf die Änderung der Wörter "Verdingungsunterlagen" in "Vergabeunterlagen" und "Europäische Gemeinschaften" in "Europäische Union" in Anhang TS. Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte. Abschnitt 2, jetzt mit dem Titel "Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge", wurde komplett überarbeitet. In Abschnitt 2 wurde die bisherige Struktur von Basis- und a-Paragrafen aufgegeben und die Regelungen in eine durchnummerierte Reihenfolge gebracht. Grundsätzlich sollten die bestehenden Regelungen in Abschnitt 2 erhalten bleiben. Etliche Paragraphen wurden neu strukturiert sowie sprachlich an die Quelltexte angepasst. Einige inhaltliche Änderungen waren trotzdem erforderlich. Sie betreffen insbesondere die jetzigen Paragraphen 1 EG, 8 EG, 10 EG, 16 EG sowie 19 EG. Abschnitt 3 "Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge" wurde neu aufgenommen. Er enthält Bestimmungen für die Vergabe von Bauaufträgen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit oberhalb der EU-Schwellenwerte. Die Abschnitte 2 und 3 enthalten jeweils einen Anhang I "Anforderungen an die Geräte, die für den elektronischen Empfang der Anträge auf Teilnahme und der Angebote verwendet werden" und Anhang TS "Technische Spezifikationen".
Dieses Dokument ersetzt DIN 1960:2010-08 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 1960:2016-09 , DIN 1960:2019-09 .
Gegenüber DIN 1960:2010-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) das Dokument wurde zur Anpassung an die Entwicklung des Baugeschehens fachtechnisch überarbeitet; Das Dokument wurde an die VOB Teil A in den Fassungen der Bekanntmachungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) der Jahre 2011 und 2012 im Bundesanzeiger*) angepasst. b) Abschnitt 1 der VOB/A wurde in der Fassung von 2010-08 belassen, bis auf die Änderung der Wörter "Verdingungsunterlagen" in "Vergabeunterlagen" und "Europäischen Gemeinschaften" in "Europäischen Union" in Anhang TS; die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte; c) Abschnitt 2 der VOB/A ersetzt den Abschnitt 2 der VOB/A vom 31. Juli 2009 (BAnz. Nr. 155a vom 15. Oktober 2009 mit der Berichtigung vom 19. Februar 2010 (BAnz., S. 940); d) Abschnitt 3 der VOB/A wurde neu eingeführt und enthält Bestimmungen für die Vergabe von Bauaufträgen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit oberhalb der EU-Schwellenwerte; e) Die Abschnitte 2 und 3 enthalten jetzt jeweils einen Anhang I "Anforderungen an die Geräte, die für den elektronischen Empfang der Anträge auf Teilnahme und der Angebote verwendet werden" und Anhang TS "Technische Spezifikationen" in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Juli 2009 (BAnz. Nr. 155a vom 15. Oktober 2009) geändert durch die Berichtigung vom 19. Februar 2010 (BAnz. S. 940), wobei die Begriffe "Verdingungsunterlagen" durch "Vergabeunterlagen" und die Wörter "Europäischen Gemeinschaften" durch "Europäischen Union" ersetzt wurden; f) die Paragrafen in Abschnitt 1 werden mit "§ 1" usw., in Abschnitt 2 mit "§ 1 EG" usw. und im neu hinzugekommenen Abschnitt 3 mit "§ 1 VS" usw. bezeichnet; In Abschnitt 2 der VOB/A erfolgten folgende spezielle Anpassungen: g) die bisherige Struktur von Basis- und a-Paragrafen wurde aufgegeben und die Regelungen in eine durchnummerierte Reihenfolge gebracht mit der Bezeichnung § X EG; h) § 1 wurde komplett überarbeitet; der Titel des neuen § 1 EG lautet "Anwendungsbereich" anstelle des bisherigen Titels von § 1 "Bauleistungen"; i) § 1 a Absatz 2 wurde ersatzlos gestrichen; j) § 8 EG Absatz 2 Nummer 3 wurde an EU-Recht angepasst; k) § 10 EG wurde umstrukturiert und überarbeitet; l) § 10 EG Absatz 2 Nummer 4 - die verkürzte Angebotsfrist von bisher 26 Kalendertagen wurde korrigiert auf 36 Kalendertage; m) § 12 EG Absatz 1 wurde sprachlich neu gefasst; n) § 16 EG Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe e wurde inhaltlich überarbeitet; o) § 16 Absatz 8 (alt) - die Regelung ist entfallen; p) § 16 EG Absatz 6 Nummer 2 - es erfolgte eine sprachliche Anpassung an die Regelungen des Artikels 55 der Vergabekoordinierungsrichtlinie; q) § 19 EG - der Paragraf wurde chronologisch neu geordnet sowie inhaltlich ergänzt um die Regelungen des § 101 a des Gesetzes gegen Wettbewerbs-beschränkungen GWB zur Informations- und Wartepflicht; r) § 22 EG - Klarstellung und Ergänzung in Absatz 3 und 4. *) https://www.bundesanzeiger.de