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Norm [AKTUELL]
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Die Norm wurde vom Arbeitsausschuss V 36 "Kläranlagen" des NAW erstellt.
In der Norm sind besondere Baugrundsätze für Anlagen zur Abwasserreinigung in Festbettfiltern und biologischen Filtern festgelegt, und zwar für solche Bauwerke und Bauwerksteile, bei denen die Anordnung oder Funktion der technischen Ausrüstung berücksichtigt werden muss, und für technische Ausrüstungen, soweit besondere klärtechnische oder kläranlagenspezifische Forderungen bei Planung, Bau und Betrieb beachtet werden müssen.
Die Norm gilt zusammen mit den allgemeinen Baugrundsätzen nach DIN EN 12255-1 sowie mit den entsprechenden Fachnormen für einzelne Einrichtungen von Kläranlagen nach DIN EN 12255-7 und DIN EN 12255-16 (zurzeit Norm-Entwurf). Die allgemeinen und die besonderen Baugrundsätze gelten auch für solche Einrichtungen, für die keine Fachnorm vorhanden ist. Allgemeine und besondere Grundsätze des Bau- und Maschinenwesens, der Elektrotechnik, der Sicherheitstechnik sowie der Klärtechnik sind nicht Gegenstand der Norm.
Die Norm gilt nicht für Bauwerke und Einrichtungen zur Abtrennung von Schwebstoffen mittels Gewebefiltern und enthält auch keine Grundsätze für Aggregate wie Pumpen und Verdichter.