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Norm [AKTUELL]
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Die Teile der Norm DIN 18008 regeln die Bemessung für die Anwendungen von Glas im Bauwesen für die Schadensfolgeklassen nach DIN EN 1990. So finden sich neben Methoden zur Ermittlung der Bemessungswerte der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit auch Regeln für die Bemessung und Konstruktion beispielsweise zur Sicherstellung ausreichender Stoßsicherheit und Resttragfähigkeit von Glas im Bauwesen. Der vorliegende Teil 1 legt die für alle Teile der Norm geltenden Grundlagen fest. Der Bemessungswert der Biegefestigkeit von allseitig linienförmig gelagerten, zur Ausfachung genutzten und durch senkrecht zur Glasebene gerichtete Flächenlasten (zum Beispiel Wind, Schnee) beanspruchten Gläsern für eine Schadensfolgeklasse unter den in DIN EN 1990 geregelten Klassen ist in (nach Veröffentlichung der Endfassung) E DIN EN 16612 geregelt. In E DIN EN 16612 nicht enthaltene Regeln zu Bemessung und Konstruktion finden sich in dieser Norm. Für alle anderen Anwendungen werden in den Teilen dieser Norm die Methoden zur Ermittlung der entsprechenden Bemessungswerte sowie Regeln für Bemessung und Konstruktion angegeben. Glasprodukte mit Nennglasdicken der einzelnen (Glas)Scheiben von 2 mm bis 25 mm fallen unter den Anwendungsbereich dieser Norm. Diese Norm regelt auch die Nachweise im Grenzzustand der Tragfähigkeit für nicht tragende innere Glastrennwände einschließlich beweglicher Trennwände. Falls in den nachfolgenden Teilen der Norm nichts anderes bestimmt wird, sind Anforderungen an die Haltekonstruktion (Glashalteleiste, Unterkonstruktion, Befestigung am Gebäude) nicht Bestandteil dieser Norm.
Dieses Dokument ersetzt DIN 18008-1:2010-12 .
Gegenüber DIN 18008-1:2010-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Inhalte fachlich und redaktionell überarbeitet; b) Anhang B für versuchstechnische Nachweise bauartspezifischer Anforderungen aufgenommen; c) Regelungen für minimale Glasdicken von 2 mm ergänzt; d) Regelungen für maximale Glasdicken von 25 mm ergänzt; e) Einschränkung auf ebene Gläser gestrichen; f) Anpassung der normativen Verweisungen; g) Abgrenzung zu DIN EN 16612 deutlich gemacht.