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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument (DIN 14674) enthält Mindestanforderungen an die anlagenübergreifende Vernetzung von Brandmeldeanlagen mit anderen Brandschutzanlagen sowie brandschutzfremden Anlagen wie zum Beispiel Zutrittskontrollanlagen (ZKA), Videoüberwachungsanlagen, Störungsmeldeanlagen, Zeiterfassungsanlagen, Lichtsteuerungsanlagen, Heizungssteuerungen, Gebäudeleittechnik (GLT), Prozessleittechnik (PLT), Einbruchmeldeanlagen (EMA/ÜMA), Aufzugssteuerungen. Diese Norm gilt in Verbindung mit DIN VDE 0833-2 (VDE 0833-2). Diese Norm gilt nicht für die Vernetzung von Anlagen mit gleichartigen Funktionen (zum Beispiel Brandmeldeanlage mit Brandmeldeanlage). Diese Norm richtet sich an Hersteller, Feuerwehren, Planungsbüros und Prüfstellen. Die Norm betrifft Brandmelde- und Feueralarmanlagen, gebäudetechnische Einrichtungen und die Sicherheitsindustrie und schafft Voraussetzungen für die Planungs- und Ausführungssicherheit. Mit dieser Norm wird eine Lücke geschlossen, da bisher keine Regelung für die Verbindung von BMA mit anderen technischen Anlagen unter Berücksichtigung der Funktionalität der Anlagen vorhanden war. Für diese Norm ist das Gremium NA 031-02-01 AA "Brandmelde- und Feueralarmanlagen" im DIN zuständig.