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Der Norminhalt basiert auf dem Pflichtenheft "LF-KatS" des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) vom 2008-03-20. Beim Löschgruppenfahrzeug LF-KatS handelt es sich um ein Löschfahrzeug vorrangig für den Katastrophenschutz mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlösch-Kreiselpumpe, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe, einem Löschwasserbehälter und einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe. Das Fahrzeug dient überwiegend zur Brandbekämpfung, zum Fördern von Wasser - auch über lange Wegstrecken - und zum Durchführen einfacher technischer Hilfeleistungen kleineren Umfangs. Es bildet mit seiner Besatzung eine selbständige taktische Einheit. Seine Besatzung besteht aus einer Gruppe (1/8). Dieses neue Löschfahrzeug des Bundes erfüllt folgende Rahmenbedingungen: - Löschfahrzeug mit Gruppenbesatzung und Löschwassertank; - Wasserförderung, auch über lange Wegstrecken; - Unterstützung von kommunalen Feuerwehren und Landeseinheiten bei größeren Schadenslagen; - Integrierbarkeit in die vor Ort bestehenden Feuerwehrstrukturen; - autarke Einsetzbarkeit. Die Änderung der Fahrzeugbezeichnung von Löschgruppenfahrzeug LF-KatS für den Katastrophenschutz in Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS für den Katastrophenschutz wurde vorgenommen, weil die bundesweite Einführung des digitalen BOS-Funks eine einheitliche und verbindliche Bezeichnung von Fahrzeugen der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes verlangt. Bei jedem Verbindungsaufbau wird ein Datensatz, die sogenannte operativ-taktische Adresse (OPTA), der Funkteilnehmer auf den Displays der Funkgeräte im Klartext angezeigt. Das Digitalfunksystem erfordert somit, dass jeder Teilnehmer/jedes digitale Endgerät eine eigene eindeutige Adresse besitzt und damit jedes Gerät eindeutig identifizierbar ist. Dies setzt konsequenterweise eine einheitliche Systematik bei der Bezeichnung von Feuerwehrfahrzeugen und Fahrzeugen des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes voraus. Die Vergabe von einheitlichen Adressen für Funkgeräte ist nach Vorgabe durch die BDBOS mit der "Richtlinie für die operativ-taktische Adresse (OPTA) im Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben" des Ausschusses für Informations- und Kommunikationswesen des Arbeitskreises V bundesweit als notwendiger technischer Standard beschlossen und den Ländern zur Einführung empfohlen worden. Mit der Änderung der Fahrzeugkurzbezeichnung in LF 20 KatS wird der vereinbarten Systematik der Löschfahrzeugbenennung mit dem Nennförderstrom der eingebauten Feuerlöschkreiselpumpe Rechnung getragen. Gegenüber der Vorgängerausgabe August 2010 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung der Fahrzeugbezeichnung von Löschgruppenfahrzeug LF-KatS für den Katastrophenschutz in Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS für den Katastrophenschutz; b) in der feuerwehrtechnischen Beladung nach Tabelle 1 die Feuerwehraxt aufgenommen; c) Dokument redaktionell überarbeitet. Für diese Norm ist das Gremium NA 031-04-06 AA "Allgemeine Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge - Löschfahrzeuge - SpA zu CEN/TC 192/WG 3" im DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN 14530-8:2010-08 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 14530-8:2021-01 .
Gegenüber DIN 14530-8:2010-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung der Fahrzeugbezeichnung von Löschgruppenfahrzeug LF-KatS für den Katastrophenschutz in Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS für den Katastrophenschutz; b) in der feuerwehrtechnischen Beladung nach Tabelle 1 die Feuerwehraxt aufgenommen; c) Dokument redaktionell überarbeitet.