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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Sprungrettungsgeräte nach dieser Norm sind Geräte zum möglichst schonenden Auffangen frei fallender Personen und dienen der Feuerwehr zur Menschenrettung. Sprungrettungsgeräte werden eingeteilt in: a) Sprungrettungsgeräte, die nur mit einer Haltemannschaft eingesetzt werden können (Sprungtücher, siehe DIN 14151-2): 1) Sprungtuch ohne Unterstützung; 2) Sprungtuch mit Unterstützung; b) Sprungrettungsgeräte, für die zum Herstellen und Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft eine Bedienmannschaft erforderlich ist (Sprungpolster, siehe DIN 14151-3). Sprungrettungsgeräte ersetzen keine anderen Maßnahmen zum Erfüllen von Anforderungen des vorbeugenden und des abwehrenden Brandschutzes. Die konsolidierte Neuausgabe als Änderung der Norm erfolgt, um den Text des Unterabschnitts 4.5 zum Verletzungsrisiko der Halte- beziehungsweise Bedienmannschaft und der zu rettenden Personen auslegungsfrei zu formulieren. Die Anforderungen im Unterabschnitt 4.5 dienen vorrangig dem Schutz für das Bedien- beziehungsweise Haltepersonal, weil die Verzögerungswerte, auch bei Aufprall im dafür vorgesehenen mittleren Bereich des Sprungrettungsgeräts, so hoch sind, dass Verletzungen der zu rettenden Person nicht immer auszuschließen sind. Auf diese Tatsache wird auch bereits im Vorwort der Norm wie folgt hingewiesen: "Auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch der Rettungsgeräte sind Verletzungsrisiken für die zu rettenden Personen nicht auszuschließen. Schau- und Übungsspringen mit Personen sind unzulässig." Die zur Präzisierung notwendige, konsolidierte Neuausgabe der Norm wurde vom FNFW-Arbeitsausschuss NA 031-04-09 AA "Sonstige Ausrüstung - SpA zu CEN/TC 192/WG 5" erarbeitet.
Dieses Dokument ersetzt DIN 14151-1:2004-08 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 14151-3:2016-08 .
Gegenüber DIN 14151-1:2004-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Text von 4.5 zu Verletzungsgefahren für die Halte- bzw. die Bedienmannschaft und der zu rettenden Personen auslegungsfrei formuliert; b) Inhalt redaktionell überarbeitet.