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Sprungrettungsgeräte werden von der Feuerwehr zur Menschenrettung eingesetzt und ersetzen keine anderen Maßnahmen zum Erfüllen von Anforderungen des vorbeugenden und des abwehrenden Brandschutzes. Das Sprungpolster SP 16 dient zum Auffangen frei fallender Personen und ist - je nach Einsatzbedingungen - in der Regel für eine Rettungshöhe von etwa 16 m verwendbar. Hierfür wird eine Bedienmannschaft, jedoch keine Haltemannschaft benötigt. Sprungrettungsgeräte werden eingeteilt in: a) Sprungrettungsgeräte, die nur mit einer Haltemannschaft eingesetzt werden können (Sprungtücher; nicht mehr zur Anwendung empfohlen, DIN 14151-2 wurde zurückgezogen): 1) Sprungtuch ohne Unterstützung; 2) Sprungtuch mit Unterstützung; b) Sprungrettungsgeräte, für die zum Herstellen und Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft eine Bedienmannschaft erforderlich ist (Sprungpolster, siehe diese Norm DIN 14151-3). Auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch der Rettungsgeräte sind Verletzungsrisiken für die zu rettenden Personen nicht auszuschließen. Nach Abschnitt 11 (Übungen) sind Schau- und Übungsspringen mit Personen unzulässig. Die Überarbeitung von DIN 14151-1:2010-06 und DIN 14151-3:2002-04 war notwendig geworden, um den technischen Inhalt den veränderten Gegebenheiten anzupassen und die Normen zusammenzuführen. Hierbei wurden folgende signifikante Anpassungen vorgenommen: - Weil Sprungtücher nach Teil 2 von DIN 14151 normativ entfallen sind, wurde DIN 14151-1 hinsichtlich Anforderungen an Sprungpolster in diesen Teil 3 von DIN 14151 integriert und Anforderungen an Sprungtücher aus dem Teil 1 sind entfallen. - Die Beständigkeit gegen Öl und Kraftstoff ist an die aktuelle Prüfnorm DIN ISO 1817 angepasst worden. - Die Konformitätsbewertungsanforderung durch eine amtlich anerkannte Prüfstelle ist entfallen, weil deren rechtliche Grundlage, die "Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland über die Prüfung und Anerkennung von Feuerlöschmitteln, Feuerwehrgeräten und -ausrüstungen", nicht mehr existiert. Für diese Norm ist das Gremium NA 031-04-09 AA "Sonstige Ausrüstung - SpA zu CEN/TC 192/WG 5" im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN 14151-1:2010-06 , DIN 14151-3:2002-04 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 14151-3:2024-04 .
Gegenüber DIN 14151-1:2010-06 und DIN 14151-3:2002-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) DIN 14151-1 hinsichtlich Anforderungen an Sprungpolster in diesen Teil 3 von DIN 14151 integriert und Anforderungen an Sprungtücher aus dem Teil 1 sind entfallen; b) Beständigkeit gegen Öl und Kraftstoff an die aktuelle Prüfnorm DIN ISO 1817 angepasst; c) Konformitätsbewertungsanforderung durch eine amtlich anerkannte Prüfstelle ist entfallen, weil deren rechtliche Grundlage, die "Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland über die Prüfung und Anerkennung von Feuerlöschmitteln, Feuerwehrgeräten und -ausrüstungen", nicht mehr existiert; d) normative Verweisungen und Literaturhinweise aktualisiert; e) Norm redaktionell überarbeitet.