Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Norm wurde vom Arbeitskreis D 5b "Lichtpolymerisationsgeräte" des Arbeitsausschusses D 5 "Zahnärztliche Ausrüstung" im NADENT erstellt.
Zur Aushärtung von Füllungswerkstoffen im Mund des Patienten wendet der Zahnarzt ein Lichtpolymerisationsgerät mit "blauem" Licht an.
In der Norm werden Anforderungen und Prüfverfahren für Lichtpolymerisationsgeräte, die vom Zahnarzt am Patientenstuhl angewendet werden, festgelegt. Dazu gehören auch Lichtpolymerisationsgeräte, die mit wiederaufladbaren Batterien betrieben werden.
Diese Norm gilt nicht für Lichtpolymerisationsgeräte, die im Dentallabor zur Herstellung von indirekten Restaurationen, Veneers, Prothesen oder anderen oralen Applikationen verwendet werden.
Ausführlich beschrieben werden die Messverfahren für die spezifischen optischen Strahlungsmessungen in den drei Wellenlängenbereichen 400 nm bis 515 nm (blau), 190 nm bis 385 nm und oberhalb 515 nm sowie Angaben über die vom Hersteller zu liefernden Informationen (Gebrauchsanweisung, Technische Beschreibung, Kennzeichnung).
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 10650-1:2006-01 .