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Technische Regel [AKTUELL]
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Für Hohlwellen in Antrieben von Schienenfahrzeugen gibt es bisher keine Auslegungsregeln beziehungsweise -anforderungen. Daher wurde basierend auf exemplarischen Messungen und Berechnungen mit der vorliegenden Norm eine Auslegungsgrundlage festgelegt. Sie wurde in einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Fahrzeugherstellern, -betreibern sowie dem Eisenbahnbundesamt erarbeitet. Auch wenn die Hohlwellen logistisch wie der Antrieb mit dem Radsatz zusammengefasst sind, werden sie als primär gefedertes Bauteil dem Drehgestell zugeordnet.
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