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Norm [AKTUELL]
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Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an werkmäßig hergestellte Produkte aus flexiblem Elastomerschaum fest, die als Wärmedämmstoffe für die technische Gebäudeausrüstung und für betriebstechnische Anlagen in der Industrie im Temperaturbereich von etwa -200 °C bis +175 °C benutzt werden.
Bei einer Betriebstemperatur von -50 °C sollten Prüfungen bezüglich der Eignung der Produkte für den beabsichtigten Anwendungsfall durchgeführt werden. In jedem Fall sollten die Empfehlungen des Herstellers beachtet werden.
Die Produkte werden in Form von Platten, Schläuchen, Rollen und Bändern mit oder ohne Beschichtung und/oder Klebeschutzschicht und/oder verschiedene Verschlusssysteme hergestellt.
Diese Europäische Norm beschreibt die Produkteigenschaften und enthält Verfahren zur Prüfung, Konformitätsbewertung, Kennzeichnung und Etikettierung.
Die in dieser Norm beschriebenen Produkte werden auch in vorgefertigten Wärmedämmsystemen und Mehrschicht-Verbundplatten angewendet; die Eigenschaften von Systemen, in die diese Produkte integriert sind, werden nicht behandelt.
Diese Europäische Norm legt für die einzelnen Eigenschaften keine Leistungsstufen fest, die ein Produkt erreichen sollte, um für einen bestimmten Anwendungsfall tauglich zu sein. Für bestimmte Anwendungen benötigte Stufen können Regelwerken oder Ausschreibungen entnommen werden.
Diese Europäische Norm gilt nicht für Produkte mit einem Nennwert der Wärmeleitfähigkeit größer als 0,050 W/(m·K) bei 10 °C.
Diese Europäische Norm gilt nicht für Produkte, die zur Dämmung des Bauwerks bestimmt sind.
Die Druckspannung wird im normativen Teil dieser Norm nicht behandelt (siehe D.5).
Die Änderungen gegenüber der Vorgängerausgabe betreffen die Anpassung an die Bauproduktenverordnung (BauPVO). Für diese Norm ist das Gremium NA 005-56-69 AA "Dämmstoffe für betriebstechnische Anlagen in Gebäuden und in der Industrie (SpA zu CEN/TC 88/WG 10)" im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 14304:2013-04 .
Gegenüber DIN EN 14304:2013-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: b) Änderung zu Abschnitt 3; c) Aufnahme des neuen Abschnitts 4.3.9; d) Änderung zu 5.3.2; e) Änderung zu Abschnitt 7; f) Änderung zu Abschnitt 8; g) Änderung zu Anhang A; h) Aufnahme einer neuen Fassung von Anhang ZA.