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Dieses Dokument behandelt die Sicherheit von ortsfesten Elektroherden, Kochmulden, Backöfen und ähnlichen Geräten für den Hausgebrauch, deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V für einphasige Geräte, die zwischen einer Phase und dem Neutralleiter angeschlossen werden, und 480 V für andere Geräte beträgt, einschließlich mit Gleichstrom (DC) versorgte und batteriebetriebene Geräte. Dieses Dokument gilt nicht für: - gewerbliche Großküchengeräte; - Geräte, die zur Verwendung in Räumen vorgesehen sind, in denen besondere Bedingungen vorherrschen, wie zum Beispiel korrosive oder explosionsfähige Atmosphäre (Staub, Dampf oder Gas); - Grillgeräte, Brotröster und ähnliche ortsveränderliche Kochgeräte (IEC 60335-2-9); - Mikrowellenkochgeräte (IEC 60335-2-25). Beispiele von Geräten, die zum Anwendungsbereich dieses Dokuments gehören, sind: Griddles, Grillgeräte, Induktionskochmulden, Induktionswokkochplatten, Backöfen mit pyrolytischer Selbstreinigung und Backöfen mit Dampfeinrichtungen.
Gegenüber DIN EN 60335-2-6 (VDE 0700-6):2021-02 und DIN EN 60335-2-6 Berichtigung 1 (VDE 0700-6 Berichtigung 1):2022-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Harmonisierung mit IEC 60335-1:2020; b) Streichung von Anmerkungen (15.2) und Umwandlung von Anmerkungen in normativen Text (Abschnitt 1, 3.1.9.101, 7.103, 11.7, 15.2, 16.2, 19.2, 22.109, 22.120, 22.122, 22.132, 22.124, Bild 103); c) Anwendung der Prüfsonde 19 (8.1.1, 20.2); d) Harmonisierung von Grenzwerten für die Temperaturerhöhung von äußeren berührbaren Oberflächen (Abschnitt 11); e) Ergänzung von Anforderungen in Bezug auf optische Gefahren durch LED-Lichtquellen (6.101, 7.1, 7.6, 7.12, 7.14, 24.1.10.32.2); f) Ergänzung von Anforderungen für automatische Steuer- und Regelsysteme und fernbediente automatische Steuer- und Regelsysteme für Induktionskochfelder (3.7.103, 3.11.4, 3.11.5, 3.11.101, 7.12, 19.102, 22.40, 22.62, Anhang AA); g) Ergänzung von Anforderungen für Fernwirken für Backöfen (22.51).