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wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm-Entwurf
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Dieses Dokument behandelt die Sicherheit von elektrischen Geräten für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke mit Strahlern zur Bestrahlung der Haut mit optischer Strahlung (Wellenlänge 100 nm bis 1 mm). Der Anwendungsbereich schließt mit Gleichstrom versorgte und batteriebetriebene Geräte ein. Die Bemessungsspannung beträgt nicht mehr als 250 V für Einphasengeräte und 480 V für andere Geräte. Dieses Dokument befasst sich, soweit durchführbar, mit den allgemeinen Gefährdungen, die von Geräten ausgehen und denen alle Personen begegnen, die diese Geräte in Sonnenstudios, Schönheitssalons und ähnlichen Einrichtungen oder zu Hause benutzen. Dieses Dokument erkennt das international akzeptierte Schutzniveau gegen Gefahren wie zum Beispiel elektrischer, mechanischer und thermischer Art sowie Brand- und Strahlungsgefahren von Geräten an, wenn sie im sachgemäßen Gebrauch unter Berücksichtigung der Anweisungen des Herstellers betrieben werden. Es deckt auch die in der Praxis zu erwartenden ungewöhnlichen Situationen ab und berücksichtigt die Art und Weise, in der elektromagnetische Phänomene den sicheren Betrieb von Geräten beeinflussen können. Diese Norm gilt nicht für: - Geräte zur Behandlung von Haut oder Haar, für die IEC 60335-2-23 angwendet wird; - Saunaheizgeräte und Infrarot-Kabinen, für die IEC 60335-2-53 angwendet wird; - Kosmetik- und Schönheitspflegegeräte mit eingebauten Lasern und Intensivlichtquellen, für die IEC 60335-2-113 angewendet wird; - Geräte für medizinische Zwecke, für die die Normenreihe IEC 60601 angwendet wird; - Geräte, die UV Strahlung für andere Zwecke einsetzten als zur Hautbräunung. Die Geräte werden in Sonnenstudios, Schönheitssalons und ähnlichen Einrichtungen oder auch zu Hause eingesetzt.
Gegenüber DIN EN 60335-2-27 (VDE 0700-27):2021-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Angleichung an IEC 60335-1:2020; b) Änderung oder Umwandlung einiger Anmerkungen in normativen Text (Abschnitt 1, 7.1); c) Präzisierung von Produktsicherheit und Haftung (7.1); d) Änderung von Anhang DD zu normativ und Änderung des entsprechenden Textes (7.12, Anhang DD); e) Präzisierung der Anforderung für Verknüpfungen zur Produktanwendung (7.12.9); f) Präzisierung der Anwendung der Prüfsonde 18 für Geräte für den Gebrauch in Bräunungsstudios, Schönheitssalons und ähnlichen Einrichtungen (8.1.1, 20.2); g) Einführung von Temperaturgrenzwerten für berührbare Oberflächen (Abschnitt 11); h) Beseitigung der Redundanz zwischen 22,113 und 22,114; i) Präzisierung, dass 32.2 nicht für UV-Strahlung durch die Bräunungsfunktion des Gerätes gilt.