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Norm-Entwurf
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In den Anwendungsbereich dieses Norm-Entwurfs fallen UV-Wasseraufbereitungsgeräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Nicht für den üblichen Hausgebrauch bestimmte Geräte, die aber dennoch zu einer Gefahrenquelle für die Allgemeinheit werden können, zum Beispiel Geräte, die von Laien in Läden, in der Leichtindustrie, in der Landwirtschaft und auf Betriebsgeländen verwendet werden, fallen in den Anwendungsbereich dieses Dokuments. Dieser Norm-Entwurf behandelt die Sicherheit der in den Anwendungsbereich fallenden UV-Wasseraufbereitungsgeräte. Soweit anwendbar, werden die von diesen Geräten ausgehenden allgemeinen Gefahren behandelt, denen alle Personen im Haus und dessen Umgebung ausgesetzt sind. Die Bemessungsspannung der oben genannten Geräte beträgt nicht mehr als 250 V für Einphasengeräte und 480 V bei anderen Geräten, einschließlich der mit Gleichstrom versorgten Geräte und batteriebetriebenen Geräte. Dieser Norm-Entwurf ist nicht anwendbar für: – Pumpen, für die IEC 60335-2-41 gilt; – Aquarienleuchten, für die IEC 60598-2-11 gilt; – Leuchten für Schwimmbecken und ähnliche Anwendungen, für die IEC 60598-2-18 gilt; – Geräte, die ausschließlich für den professionellen Gebrauch vorgesehen sind. Darüber hinaus berücksichtigt dieser Norm-Entwurf im Allgemeinen nicht: – Personen (einschließlich Kindern), deren - körperliche, sensorische oder geistige Fähigkeiten, oder - mangelnde Erfahrung und Wissen, den sicheren Gebrauch der Geräte ohne Beaufsichtigung oder Unterweisung verhindert; – Kinder, die mit dem Gerät spielen. Die Geräte dienen zur Wasseraufbereitung mittels UV-C Strahlung und sind in der Regel Aquarien- und Teichfiltern vorgeschaltet. Die integrierte UV-Lampe sorgt für die Klärung von Keimen, Schwebealgen und Trübstoffen. Auch Bakterien, Viren und Pilze werden entfernt. Typische Anwendungsbeispiele sind Unterwasserfilter, Druckfilter und Durchlauffilter.
Gegenüber DIN EN 60335-2-109 (VDE 0700-109):2019-05 und DIN EN 60335-2-109 Berichtigung 1 (VDE 0700-109 Berichtigung 1):2020-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Text wurde an IEC 60335-1:2020 angepasst; b) Änderung oder Überführung einiger Anmerkungen in normativen Text (Abschnitt 1, 6.2, 22.102, 32.101); c) Einführung des Bildzeichens aus IEC 60417 für die maximale Betriebstauchtiefe (7.1, 7.6, 7.12.1); d) Ergänzung von Temperaturgrenzwerten für äußere berührbare Oberflächen (11.3, 11.8); e) Präzisierung von Anforderungen für die Fernwirkung (22.40, 22.49, 22.51).