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Norm-Entwurf
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Dieses Dokument legt den Kerndatensatz für eine Patienten-Kurzakte fest, die die Kontinuität der Versorgung für eine Person und die Koordinierung der geleisteten Gesundheitsversorgung unterstützt. Das Modell der Internationalen Patienten-Kurzakte (IPS) unterstützt das Szenario des Anwendungsfalls für die organisationsübergreifende Versorgung. Das IPS wird in geplanten und ungeplanten Versorgungsszenarien und im lokalen und internationalen Kontext eingesetzt. Dieses Dokument enthält eine abstrakte Definition einer Patienten-Kurzakte, von der abgeleitete Modelle implementiert werden können. Die Übereinstimmung mit diesem Dokument impliziert nicht automatisch technische Interoperabilität. Die Interoperabilität wird jedoch durch dieses Dokument mittels konformer IPS-Artefakte wie Implementierungsleitfäden und Profile aus der IPS-Reihe ermöglicht. Dieses Dokument deckt nicht die Arbeitsabläufe der Dateneingabe, der Datenerhebung, der Datenzusammenfassung, der nachfolgenden Datendarstellung, Datenassimilation oder Datenverdichtung ab. Darüber hinaus befasst sich dieses Dokument nicht mit dem eigentlichen Zusammenfassungsvorgang, das heißt mit der Intelligenz/Fähigkeit/Kompetenz, die zu dem Arbeitsablauf der Datenzusammenfassung führt. Es stellt keine Leitlinie zur Implementierung dar, die sich mit den verschiedenen technischen Abstufungen unter der Anwendungsstufe befasst. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 176-02-02 AA "Interoperabilität" im DIN-Normenausschuss Gesundheitstechnologien (NAGesuTech).
Gegenüber DIN EN ISO 27269:2022-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Zusammenlegung des Abschnitts 25 "Definition für IPS-Metadaten: Grenzüberschreitende Anwendung (en: Cross Border)" und des Abschnitts 26 "Definition für IPS-Merkmalserfassung: Herkunft-Metadaten (en: Provenance Metadata)" zum neuen Abschnitt 25 "Definition für IPS-Merkmalserfassung: Grenzüberschreitende Organisation (en: Cross-Organization)"; b) Hinzufügen des neuen Abschnitts 26 "Definition für den IPS-Abschnitt: WARNUNGEN (en: ALERTS)"; c) Hinzufügen des neuen Abschnitts 27 "Definition für den IPS-Abschnitt: KRANKENGESCHICHTE (en: PATIENT STORY)".