Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm-Entwurf
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Dieser Norm-Entwurf enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Dieser Norm-Entwurf konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Dieses Dokument beschreibt Sicherheitsanforderungen und Maßnahmen für Vertikalplattenkreissägemaschinen mit Handbeschickung und Handentnahme, wie in 3.1 definiert, die für den dauerhaften Einsatz in der Produktion geeignet sind und im Folgenden als "Maschinen" bezeichnet werden. Es behandelt alle im Anhang A aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf die Maschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vom Hersteller vorhergesehenen Bedingungen verwendet, eingestellt und gewartet werden, einschließlich des vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlgebrauchs. Ferner wurden die Phasen Transport, Montage, Demontage, Rückbau und Verschrottung berücksichtigt. Es gilt auch für Maschinen, die mit einer oder mehrerer der folgenden Einrichtungen/zusätzlichen Arbeitsaggregaten, deren Gefährdungen behandelt wurden, ausgerüstet sind: - eine mechanische Vorschubeinrichtung; - eine Einrichtung zum Ritzsägen; - eine Winkelschnitteinrichtung; - eine Mittenauflage; - programmierbare Endanschläge für senkrechte Parallelschnitte; - eine Einrichtung zum Nuten bis zu einer Breite von höchstens 20 mm in einem Durchgang unter Verwendung eines Fräswerkzeugs und - ein Plattenschieber. Die Maschinen sind gestaltet zum Schneiden von Platten bestehend aus: a) Massivholz; b) Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften wie Holz (siehe ISO 19085-1:2021, 3.2); c) Verbundwerkstoffen mit einem Kern zum Beispiel aus Polyurethan oder mineralischem Werkstoff, mit Leichtmetallbeschichtung; d) Polymer-Matrix-Verbundwerkstoffe und faserverstärkte Thermoplast-/Duroplast-/Elastomer-Werkstoffe; e) Gipskartonplatten, gipsgebundene Faserplatten. Dieses Dokument gilt nicht für Maschinen - mit Druckbalken, bei denen das Sägeaggregat hinter der Werkstückauflage angeordnet ist; - bei denen die Führungsschienen, auf denen sich das Sägeaggregat senkrecht bewegt, am Maschinengestell befestigt sind und der waagerechte Schnitt nur durch Zuführen der Platte von Hand erfolgen kann; - die nur zum Schneiden in senkrechter Richtung gestaltet sind; - die zwei oder mehr Schnittzyklen automatisch in Folge durchführen; - die zur bestimmungsgemäßen Verwendung in potentiell explosiver Atmosphäre vorgesehen sind und - die vor dem Datum seiner Veröffentlichung hergestellt wurden. Dieses Dokument (prEN ISO 19085-4:2021) wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 39 "Machine Tools" in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 142 "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" erarbeitet, dessen Sekretariat von UNI gehalten wird. Gegenüber DIN EN ISO 19085-4:2019-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Anwendungsbereich legt nun fest, dass Maschinen für den dauerhaften Einsatz in der Produktion bestimmt sind; b) die Liste der signifikanten Gefährdungen wurde in den neuen Anhang A verschoben; c) die Struktur wurde vereinfacht und geändert, insbesondere in 5.6; d) der Unterabschnitt 6.2 wurde aktualisiert und eine neue vollständige Geräuschmessnorm wurde in Anhang F hinzugefügt. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-06-01 AA "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" im Fachbereich "Holzbearbeitungsmaschinen" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Vertikalplattenkreissägemaschinen sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.
Gegenüber DIN EN ISO 19085-4:2019-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Anwendungsbereich legt nun fest, dass Maschinen für den dauerhaften Einsatz in der Produktion bestimmt sind; b) die Liste der signifikanten Gefährdungen wurde in den neuen Anhang A verschoben; c) die Struktur wurde vereinfacht und geändert, insbesondere in 5.6; d) der Unterabschnitt 6.2 wurde aktualisiert und eine neue vollständige Geräuschmessnorm wurde in Anhang F hinzugefügt.