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Norm-Entwurf
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Dieser Norm-Entwurf enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Dieser Norm-Entwurf konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Dieses Dokument legt Sicherheitsanforderungen und Maßnahmen für Mehrblattkreissägemaschinen für Längsschnitt mit Handbeschickung und/oder Handentnahme fest, die für den dauerhaften Einsatz in der Produktion geeignet sind und die nachfolgend auch als "Maschinen" bezeichnet werden, die konstruiert sind zum Schneiden von Massivholz und Werkstoffen mit vergleichbaren physikalischen Eigenschaften wie Holz. Es behandelt alle im Anhang A aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf die Maschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet, eingestellt und gewartet werden, einschließlich der vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung. Die Phasen des Transports der Montage, der Demontage, des Rückbaus und der Verschrottung wurden ebenfalls berücksichtigt. Dieses Dokument behandelt nicht die spezifischen Gefährdungen im Zusammenhang mit der Kombination einer einzelnen Maschine mit irgendeiner anderen Maschine als Teil einer Anlage. Es ist nicht anwendbar für Maschinen - bei denen alle Sägespindeln unterhalb der [Ebene der] Werkstückauflage angebracht sind; - die zur bestimmungsgemäßen Verwendung in potentiell explosiven Atmosphären vorgesehen sind; - die vor dem Datum seiner Veröffentlichung hergestellt wurden. Gegenüber DIN EN ISO 19085-2020-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Anwendungsbereich legt nun fest, dass Maschinen für den dauerhaften Einsatz in der Produktion bestimmt sind; b) die Liste der signifikanten Gefährdungen wurde in den neuen Anhang A verschoben (Abschnitte und Anhänge neu nummeriert); c) der Unterabschnitt 6.2 wurde aktualisiert und die Geräuschmessnorm wurde in den Anhang F verschoben. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-06-01 AA "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" im Fachbereich "Holzbearbeitungsmaschinen" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Holzbearbeitungsmaschinen sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.
Gegenüber DIN EN ISO 19085-13:2020-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Anwendungsbereich legt nun fest, dass Maschinen für den dauerhaften Einsatz in der Produktion bestimmt sind; b) die Liste der signifikanten Gefährdungen wurde in den neuen Anhang A verschoben (Abschnitte und Anhänge neu nummeriert); c) der Unterabschnitt 6.2 wurde aktualisiert und die Geräuschmessnorm wurde in den Anhang F verschoben.