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Norm-Entwurf
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Dieser Norm-Entwurf enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Dieser Norm-Entwurf konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Dieses Dokument legt Sicherheitsanforderungen und Maßnahmen für manuell be- und entladene: - einseitige Zapfenschneid- und Schlitzmaschinen mit handbetätigtem Vorschubtisch (in 3.1 definiert); - einseitige Zapfenschneid- und Schlitzmaschinen mit mechanischem Vorschubtisch (in 3.2 definiert); - einseitige Zapfenschneid- und Schlitzmaschinen und/oder Profiliermaschinen mit mechanischem Vorschub (in 3.3 definiert); - doppelseitige Zapfenschneid- und Schlitzmaschinen und/oder Profiliermaschinen mit mechanischem Vorschub, auch wenn sie für automatische Beschickung/Entnahme gestaltet sind (in 3.4 definiert); - Winkelanlagen für das Zapfenschneiden/Schlitzen und Profilieren mit mechanischem Vorschub (in 3.5 definiert) fest, mit einer größten Werkstückhöhenkapazität von 200 mm für einseitige Maschinen und 500 mm für doppelseitige Maschinen, geeignet für den dauerhaften Einsatz in der Produktion, nachfolgend als "Maschinen" bezeichnet. Es behandelt alle im Anhang A aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf die Maschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet, eingestellt und gewartet werden, einschließlich der vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung. Ferner wurden die Phasen Transport, Montage, Demontage, Rückbau und Verschrottung berücksichtigt. Die Maschinen sind so gestaltet, dass sie in einem Durchgang einseitig oder zweiseitig, entweder gegenüberliegend oder senkrecht zueinander, Werkstücke aus 1) Massivholz; 2) Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften wie Holz (siehe ISO 19085-1:2021, 3.2); 3) Faserzement-, Stein-/Glaswolle-, Gips-, Gipskartonplatten, nur bei Maschinen mit mechanischem Vorschub bearbeiten können. Es gilt auch für Maschinen, die mit einem oder mehreren der folgenden Einrichtungen/zusätzlichen Arbeitsaggregate ausgestattet sind, deren Gefährdungen berücksichtigt wurden: - Schleifaggregate; - feststehende oder bewegliche Werkstückauflagen; - automatischer Werkzeugwechsel; - automatische Werkstück-Rückführung; - Glasleistensägeaggregat; - Beschlageinlass-Fräsaggregat; - Postforming-Aggregat; - Bohraggregat; - dynamisches Bearbeitungsaggregat; - außerhalb der Teilkapselung installiertes Sägeaggregat, das bei doppelseitigen Maschinen zwischen den Maschinenhälften angeordnet ist; - Aggregat zum Folieren; - Aggregat zum Beschichten; - Nutaggregat mit Fräswerkzeugen, das außerhalb der Teilkapselung zwischen den Maschinenhälften angeordnet ist; - Aggregat zum Bürsten; - Aggregat zum Beleimen; - Aggregat zum Versiegeln; - Aggregat zum Dübel setzen; - Aggregat zum Einsetzen von Federn; - Aggregat zum Beschriften mittels Inkjetdruck; - Aggregat zum Beschriften mittels Laser; - Aggregat zum Kennzeichnen; - Werkstückgegenhalter (Splitterreißschutz); - Werkzeug-Schnellwechselsystem. Dieses Dokument behandelt keine Gefährdungen im Zusammenhang mit: a) Systemen zum automatischen Beschicken und Entnehmen des Werkstücks an einer einzelnen Maschine, ausgenommen die automatische Werkstück-Rückführung; b) Einzelmaschinen, die in Kombination mit irgendeiner anderen Maschine (als Teil einer Linie) verwendet werden; c) der Verwendung von Werkzeugen, ausgenommen Sägeblätter oder Fräswerkzeuge zum Nuten, die bei doppelseitigen Maschinen zwischen den Maschinenhälften außerhalb der Teilkapselung angeordnet sind; d) der Verwendung von Werkzeugen, die über die Teilkapselung hervorstehen; e) den chemischen Eigenschaften von Faserzement-, Stein-/Glaswolle-, Gips-, Gipskartonplatten und deren Stäuben. Es gilt nicht für Maschinen, die zur bestimmungsgemäßen Verwendung in potentiell explosiven Atmosphären vorgesehen sind oder Maschinen, die vor seinem Ausgabedatum hergestellt werden. Gegenüber DIN EN ISO 19085-12:2022-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Anwendungsbereich legt nun fest, dass Maschinen für den dauerhaften Einsatz in der Produktion bestimmt sind; b) die Liste der signifikanten Gefährdungen wurde in den neuen Anhang A verschoben (Umnummerierung der Abschnitte und Anhänge); c) die Struktur wurde vereinfacht und geändert, insbesondere in 5.6; d) der Unterabschnitt 6.2 wurde aktualisiert und eine neue vollständige Geräuschmessnorm wurde in den Anhang F aufgenommen. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-06-01 AA "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" im Fachbereich "Holzbearbeitungsmaschinen" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Zapfenschneid- und Schlitzmaschinen/Profiliermaschinen sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.
Gegenüber DIN EN ISO 19085-12:2022-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Anwendungsbereich legt nun fest, dass Maschinen für den dauerhaften Einsatz in der Produktion bestimmt sind; b) die Liste der signifikanten Gefährdungen wurde in den neuen Anhang A verschoben (Umnummerierung der Abschnitte und Anhänge); c) die Struktur wurde vereinfacht und geändert, insbesondere in 5.6; d) der Unterabschnitt 6.2 wurde aktualisiert und eine neue vollständige Geräuschmessnorm wurde in den Anhang F aufgenommen.