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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser Norm-Entwurf enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Dieses Dokument konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Dieser Teil von ISO 13577 legt die Sicherheitsanforderungen an Feuerungen und Brennstoffführungssysteme fest, die Teil von Industrieöfen und zugehörigen Prozessanlagen (TPE) sind, einschließlich Einzel- und Mehrbrennersystem in Thermoprozessanlagen und -maschinen. Dieser Teil von ISO 13577 behandelt die in Anhang A aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Ereignisse für Feuerungen und Brennstoffführungssystemen auf der Grundlage, dass diese wie vorgesehen und unter den in der Betriebsanleitung beschriebenen Bedingungen eingesetzt werden. Dieses Dokument (prEN ISO 13577-2:2021) wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 244 "Industrial furnaces and associated processing equipment" in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 186 "Thermoprozesstechnik - Sicherheit" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN gehalten wird. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-03-02 AA "Feuerungstechnik - Gas und Liquids" im Fachbereich "Thermoprozesstechnik" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Maschinen sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 13577-2:2024-09 .
Gegenüber DIN EN 746-2:2011-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Struktur wurde komplett überarbeitet sowie Anforderungen zusammengefasst für die verschiedenen Brennstoffe; b) Verbesserung und Konkretisierung der Anforderungen an die Prüfung des Brennstoff-Leistungssystem nach Errichtung und bei wiederkehrenden Prüfungen; c) Ergänzung um Anforderungen an Gasdruckerhöhungseinrichtungen; d) Integration von Anforderungen aus den regionalen Anhängen in den globalen Normentext; e) zusätzlicher informativer Anhang mit Kopie von relevanten Definitionen aus ISO 13574; f) keine Regelungen für feste Brennstoffe mehr; g) zusätzlicher informativer Anhang mit Auflistung von relevanten Produktstandards für Komponenten in den verschiedenen Regionen.