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Dieser Teil von IEC 60793 gilt für Lichtwellenleiter der Kategorien B-652, B-653, B-654, B-655, B-656 und B-657. Eine Gegenüberstellung in Tabelle 1 veranschaulicht den Bezug von IEC-Bezeichnungen und ITU-T-Bezeichnungen zueinander. Diese Fasern werden in Nachrichtenübertragungseinrichtungen und Lichtwellenleiterkabeln eingesetzt oder können deren Bestandteil sein. Für diese Fasern gelten drei Arten von Anforderungen: allgemeine Anforderungen, wie in IEC 60793-2 festgelegt; spezielle Anforderungen, die für die Einmodenfasern der Kategorie B, die in diesem Dokument behandelt werden, gelten und in Abschnitt 5 angegeben sind; besondere Anforderungen, die für einzelne Kategorien von Lichtwellenleitern oder spezielle Anwendungen anwendbar und in den Anhängen A bis F festgelegt sind. Für einige Kategorien von Lichtwellenleitern (dargestellt in den maßgeblichen Familienspezifikationen) gibt es Unterkategorien, die auf der Basis von Unterschieden in Spezifikationen für Übertragungseigenschaften eingeteilt werden. Die Bezeichnungen für diese Unterkategorien sind in den jeweiligen Familienspezifikationen angegeben. Es gibt keine Einschränkungen im Anwendungsbereich des Dokuments. Gegenüber DIN EN IEC 60793-2-50 (VDE 0888-325):2020-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Eine Möglichkeit für einen Nennaußendurchmesser der Beschichtung von 200 μm wurde für Fasern der Kategorie B-654A, B, C in Anhang C hinzugefügt. Dieses Dokument erhöht durch seine Anwendung die Investitionssicherheit für Hersteller und Anwender und gibt Prüflaboren und Herstellern definierte Angaben zur Prüfung und sichert Kompatibilität über Herstellergrenzen hinweg.
Gegenüber DIN EN IEC 60793-2-50 (VDE 0888-325):2020-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Eine Möglichkeit für einen Nennaußendurchmesser der Beschichtung von 200 μm wurde für Fasern der Kategorie B-654A, B, C in Anhang C hinzugefügt.