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Norm-Entwurf
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Am 7. Februar 2020 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Verordnung (EU) Nr. 2020/171 veröffentlicht, mit der Anhang XIV (Zulassungsliste) der Verordnung (EU) 1907/2006, auch bekannt als REACH-Verordnung, geändert wird. Gemäß Artikel 56 der REACH-Verordnung dürfen die in Anhang XIV aufgeführten Stoffe nach dem "Ablaufdatum" nicht mehr verwendet oder in Verkehr gebracht werden, es sei denn, die Zulassung wird erteilt. Für Natriumperborat, das als fortpflanzungsgefährdend eingestuft wurde, gilt ein Ablaufdatum bis zum 27. Mai 2023. Dieses chemische Produkt ist ein Bestandteil des Referenzwaschmittels A*, das in der Norm IEC 60456:2010 (Ausgabe 5) und in anderen SC59D-Veröffentlichungen über Waschmittel für den Haushalt und ähnliche Zwecke verwendet wird. Die Einführung eines neuen Standard-Pulverwaschmittels (IEC-P), das das Referenzwaschmittel A* ersetzen soll, ist bereits in der neuen Ausgabe der IEC 60456 (Ausgabe 6) vorgesehen, die derzeit vom SC 59D/MT15 vorbereitet wird, wobei Natriumperborat durch Natriumpercarbonat ersetzt wird. Diese Ersetzung ermöglicht eine bessere Übereinstimmung mit dem Marktangebot, wo Waschmittel immer mehr Natriumpercarbonat anstelle von Natriumperborat verwenden. Da die Veröffentlichung der neuen Ausgabe der IEC 60456 nach dem Auslaufdatum von Natriumperborat erwartet wird, muss die Norm für Pulverwaschmittel (IEC-P) auch in IEC 60456:2010 aufgenommen werden, um diese Norm weiterhin für die Messung der Leistung von Haushaltswaschmaschinen zu verwenden. Dies wird auch eine nahtlose Verwendung der anderen SC 59D-Veröffentlichungen ermöglichen, die auf IEC 60456:2010 für die Spezifikation von Waschmitteln verweisen. Daher wird diese Änderung zu Anhang B der IEC 60456:2010 (Ausgabe 5) zur Abstimmung gestellt, um den Ersatz des Referenzwaschmittels A* durch das Standardwaschmittel in Pulverform (IEC-P) zu genehmigen, wenn das erstere aufgrund der Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung von Natriumperborat in einigen Ländern der Welt nicht mehr verfügbar ist. In der Änderung wird auch die Dosierung für das Standardwaschmittel in Pulverform (IEC-P) festgelegt. Diesbezügliche Tests haben gezeigt, dass die Waschleistung, gemessen an den Tristimulus-Y-Werten, bei Verwendung des Referenzwaschmittels A* und des neuen Standardwaschmittels in Pulverform (IEC-P) nicht unter allen möglichen Testbedingungen gleich ist. Potenzielle negative Auswirkungen auf nationale/regionale (gesetzliche) Bestimmungen für die Leistung von Waschmaschinen, zum Beispiel Kennzeichnungssysteme, Mindestanforderungen an die Leistung und so weiter, können durch den Austausch von Waschmitteln entstehen. Daher wird insbesondere den Regulierungsbehörden empfohlen, die Auswirkungen der Einführung des Standardwaschmittels in Pulverform (IEC-P) zu bewerten und den Anwendern der IEC 60456:2010 und der anderen SC59D-Veröffentlichungen, die das Referenzwaschmittel A* verwenden, mitzuteilen und die Entwicklung der neuen Ausgabe der Waschmaschinennorm, die sich nur auf dieses neue Standardwaschmittel in Pulverform stützt, genau zu verfolgen. Um volle Transparenz über die Auswirkungen der Ersetzung des Referenzwaschmittels A+ durch das Standardwaschmittel in Pulverform (IEC-P) zu gewährleisten, wird in dieser Änderung hervorgehoben, dass die mit dem Standardwaschmittel in Pulverform (IEC-P) erzielten Prüfergebnisse nicht mit den mit dem Referenzwaschmittel A* erzielten Prüfergebnissen verglichen werden dürfen.