Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieses Dokument legt in Ergänzung zu den allgemeinen Anforderungen in EN ISO 13688 Ausführungsanforderungen an Schutzkleidungsstücke, die das Risiko ihres Verfangens oder Einziehens durch bewegte Teile, wenn der Träger an oder in der Nähe von Maschinen oder Geräten mit gefährlichen Bewegungen arbeitet, minimieren, fest. Dieses Dokument umfasst nicht Schutzkleidung gegen Verletzungen durch spezielle bewegte Maschinenteile, für die spezifische Normen existieren, zum Beispiel Schutzkleidung für Nutzer von Kettensägen (EN ISO 11393). Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 075-05-01 AA "Allgemeine Anforderungen an Schutzkleidung" im DIN-Normenausschuss Persönliche Schutzausrüstung (NPS).
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 510:2020-02 .
Gegenüber DIN EN 510:1993-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Klärung des Anwendungsbereichs durch Fokussierung auf Ausführungsanforderungen in Ergänzung zu den allgemeinen Anforderungen in EN ISO 13688; b) Aktualisierung der normativen Verweisungen: EN ISO 13688 ersetzt EN 340; c) Aufnahme eines Abschnitts zu Begriffen; d) Verweisung auf EN ISO 13688 für die Anforderungen in 4.1, 4.2.1, Abschnitt 5, Abschnitt 6, Abschnitt 7, Abschnitt 8; e) Umstrukturierung der grundlegenden Ausführungsanforderungen (4.2), Aufnahme von Sichtprüfungen für die Überprüfung; f) Größenangabe durch Verweisung auf EN ISO 13688; g) Kennzeichnung durch Verweisung auf EN ISO 13688 und das in ISO 7000 gelistete Piktogramm; h) vom Hersteller bereitzustellende Informationen durch Verweisung auf EN ISO 13688 mit zusätzlichen Warnhinweisen; i) Erarbeitung eines informativen Anhangs A "Erläuterungen und spezifische Merkmale"; j) Erarbeitung eines informativen Anhangs B zur Auflistung der signifikanten technischen Änderungen; k) Aufnahme des Anhang ZA.