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Norm-Entwurf
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Dieser Norm-Entwurf enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Dieser Norm-Entwurf konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Dieses Dokument legt die Anforderungen an Antikollisionseinrichtungen und -systemen fest, die in Turmdrehkranen für den Baubetrieb (wie in EN 14439:2006+A2:2009 definiert) installiert sind, um das Kollisionsrisiko zwischen mehreren Kranen in Betrieb, das Kollisionsrisiko zwischen einem Kran in Betrieb und feststehenden Hindernissen und das Fahren durch gesperrte Bereiche zu verhindern. Es legt außerdem die Anforderungen an Arbeitsbereichsbegrenzer fest. Antikollisionseinrichtungen und -systeme sowie Arbeitsbereichsbegrenzer in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Dokument sind sicherheitstechnische Komponenten. Dieses Dokument legt die sicherheitstechnischen Eigenschaften von und die Anforderungen an Antikollisionseinrichtungen und -systeme, die für den Einbau in Schnellmontage-Turmdrehkrane und in aus Komponenten zusammengesetzte Turmdrehkrane vorgesehen sind, fest. Dazu zählen insbesondere folgende: - Performance Level; - Informationen, die von den am Kran installierten Sensoren zu liefern sind; - Betriebsverhalten, besonders im Fehlerfall, bei Überbrückung und bei einem Kran in Windfreistellung; - (Art der) Kommunikation zwischen den Einrichtungen; - Informationen für den Kranführer und außen am Kran befindliche Anzeigen. Dieses Dokument behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die für Antikollisionseinrichtungen und -systeme, die in Turmdrehkrane eingebaut sind, relevant sind, wenn diese bestimmungsgemäß und unter den vom Hersteller vorgesehenen Bedingungen verwendet werden. Dieses Dokument legt die zutreffenden technischen Maßnahmen fest, mit denen die Risiken, die sich aus den signifikanten Gefährdungen ergeben, beseitigt oder gemindert werden. Dieses Dokument gilt nicht für Antikollisionseinrichtungen und -systeme, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieses Dokuments durch CEN hergestellt worden sind. Für die Anwendung wird darauf hingewiesen, dass unter dem Begriff "Kran" alle Maschinen zum zyklischen Heben oder zum zyklischen Heben von an Haken oder anderen Lastaufnahmeeinrichtungen hängenden Lasten verstanden werden. Das bedeutet, dass dieses Dokument auch zum Beispiel für Winden, die diese Definition erfüllen, anzuwenden ist. Dieser Norm-Entwurf beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 174 "Krane - Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 17076:2020/prA1:2022. Dieses Dokument (EN 17076:2020/prA1:2022) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 147 "Krane - Sicherheit" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN gehalten wird. Gegenüber DIN EN 17076:2021-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 4; Tabelle 1 "Liste der signifikanten Gefährdungen und zugehörigen Anforderungen" wurde überarbeitet; b) Abschnitt 5.1.1 Liste "Verarbeitungseinheiten (Prozessor)" ergänzt um "Energieversorgungseinheiten"; c) Abschnitt 6.9 "Außenanzeigen" geändert; d) Abschnitt 7 wurde der Punkt 5.15 hinzugefügt; e) Anhang ZA überarbeitet. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-22-10 AA "Lenkungsausschuss Krane und Hebezeuge" sowie NA 060-22-10-03 AK "Turmdrehkrane" im Fachbereich "Krane und Hebezeuge" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Krane und Hebezeuge sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.