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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser europäische Norm-Entwurf wurde dazu aufgebaut, als Werkzeug zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses und der Sprachtransparenz durch Artikulation von Kompetenzen, die von Zollvertretern gefordert und von diesen anzuwenden sind, zu dienen. Dieser europäische Norm-Entwurf ist vor allem auf die Zollvertretungsdienstleistungen angepasst, die von den Zollvertretern in einem EU-Mitgliedsland erbracht werden, in welchem der Zollvertreter nicht selbst ansässig ist (UCC Zollkodex der Europäischen Union (UCC) Artikel. 18.3). Obgleich dieser europäische Norm-Entwurf auf Zollvertreter ausgelegt ist, steht sie dennoch vollumfänglich in Einklang mit den Kriterien der Zollkompetenz, welche vom AEO-C-Status gefordert sind. Ein Ziel dieses europäischen Norm-Entwurfs ist, bei der Erfüllung der AEO-C-Kriterien der Zollkompetenz durch Zertifizierung der Konformität durch eine Zertifizierungsstelle behilflich zu sein (UCC Artikel. 39 (d)). DG TAXUD hat den EU-Kompetenzrahmen für den Zoll (EU Customs Competency Framework oder EU-CCFW) für die Privatwirtschaft entwickelt. Dieser europäische Norm-Entwurf basiert in weiten Teilen auf dem Abschnitt für operative Kompetenz aus jenem Dokument. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der NA 159 BR "Beirat des DIN-Normenausschusses Dienstleistungen (NADL)". Die Erarbeitung dieses Norm-Entwurfs erfolgt ohne deutsche Mitarbeit.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 16992:2017-04 .