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wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm-Entwurf
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Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 212 "Pyrotechnische Gegenstände" erarbeitet, dessen Sekretariat von NEN (Niederlande) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-08-81 AA "Pyrotechnische Gegenstände" im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP). Dieses Dokument legt die Mindestanforderungen an die Kennzeichnung und die verbindlich vorgeschriebene Gebrauchsanweisung für Feuerwerkskörper der Kategorie 4 fest.
Gegenüber DIN EN 16261-4:2013-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) zu 4.3 wurde die folgende Erklärung hinzugefügt "Die Kennzeichnung des Feuerwerks muss mindestens Folgendes enthalten: Produkt-, Chargen- oder Seriennummer"; b) 4.8 und 4.9 wurden technisch überarbeitet; c) zu 4.11.1 wurde die folgende Erklärung hinzugefügt "Standardmäßige Mindestsicherheitsabstände müssen auf dem Etikett nach den nationalen Vorschriften und Standardbedingungen (wie vertikaler Schuss und kein Wind) angegeben werden."; d) redaktionelle Überarbeitung der Norm.