Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
Produktinformationen auf dieser Seite:
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Dieses Dokument (prEN 14604:2012) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 72 "Brandmelde- und Feueralarmanlagen" erarbeitet, dessen Sekretariat vom BSI (Vereinigtes Königreich) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 031-02-01 AA "Brandmelde- und Feueralarmanlagen" im Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) bei DIN. Dieses Dokument ist derzeit zur CEN-Umfrage vorgelegt. Dieses Dokument wird EN 14604:2005 ersetzen. Dieses Dokument wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europäische Kommission und die Europäische Freihandelszone dem CEN erteilt haben, und unterstützt grundlegende Anforderungen der EU-Richtlinien. Zum Zusammenhang mit EU-Richtlinien siehe informativen Anhang ZA, der Bestandteil dieses Dokuments ist. Dieses Dokument legt Anforderungen, Prüfverfahren sowie Leistungskriterien fest und enthält Herstelleranweisungen für Rauchwarnmelder, die nach dem Streulicht-, Durchlicht- (Typ A - optische Rauchwarnmelder) oder dem Ionisationsprinzip (Typ B - Ionisationsrauchmelder) arbeiten und für Anwendungen in Haushalten oder für vergleichbare Anwendungen in Wohnbereichen vorgesehen sind. Dieses Dokument enthält zusätzliche Anforderungen an Rauchwarnmelder, die auch für die Anwendung in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen geeignet sind. Für die Prüfung von anderen Typen von Rauchwarnmeldern oder von Rauchwarnmeldern, die nach anderen Prinzipien arbeiten, sollte dieses Dokument nur als Leitfaden angewendet werden. Besondere Merkmale von Rauchwarnmeldern oder spezielle Eigenschaften für spezielle Risiken sind nicht Gegenstand dieses Dokuments. Dieses Dokument erlaubt, obwohl nicht gefordert, dass Rauchwarnmelder mit anderen vergleichbaren Rauchwarnmeldern und/oder Zusatzeinrichtungen verbunden werden sowie eine Alarmstummschaltung. Wenn derartige Einrichtungen verwendet werden, legt dieses Dokument die zu erfüllenden Anforderungen fest. Dieses Dokument enthält keine Anforderungen an Geräte, die für den Einbau in Anlagen mit getrennten Steuer- und Anzeigeeinrichtungen vorgesehen sind.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 14604:2012-02 .
Gegenüber DIN EN 14604:2009-02 wurden entsprechend der zweiten Antwort zum Mandat M/109 folgende Änderungen durchgeführt: a) Überarbeitung der Anforderungen an die elektrische Sicherheit von netzbetriebenen Rauchwarn-meldern und Rauchwarnmeldern mit Kleinspannung und Verdeutlichung durch Ergänzung einer Tabelle (EN 14604:2005, 4.12.1 und 5.12.1); b) Überarbeitung von Abschnitt 4 nach den Anforderungen des Mandates bezüglich der Angabe aller Anforderungen. Überarbeitung von Abschnitt 5 bezüglich der Angabe aller zugehörigen Prüfungen; c) zusätzliche Anforderungen an die Feuchtigkeitsprüfung über 21 Tage (Dauerprüfung); d) zusätzliche Anforderungen an den Schutz gegen das Eindringen von Fremdkörpern; e) Veränderung des Prüfverfahrens für die Schallemission; f) Aufnahme von Anforderungen an Rauchwarnmelder, die Hochfrequenz-Verbindungen nutzen; g) Aufnahme von Anforderungen an optische Signalgeber; h) Rauchwarnmelder mit integrierten Batterien müssen bei der Montage automatisch mit ihrer Strom-versorgung verbunden werden (8.3 in der überarbeiteten Norm); i) Überarbeitung der Anforderungen an die Batteriekapazität in 4.2.2.3, 5.2.3.2 und Anhang M; diese fordern nun, dass die Lebensdauer der Batterie bei Rauchwarnmeldern mit Stromversorgung über eine Primärbatterie mindestens 3 Jahren betragen muss. Einzelheiten zur Bewertung der Lebensdauer der Batterie sind enthalten; j) netzbetriebene Rauchwarnmelder müssen über eine integrale Zusatzstromversorgung verfügen; k) Überarbeitung der Prüfung der Alarmstummschalteinrichtung und Ersetzung durch zeitweilige Deaktivierung und Stummschaltung; l) Abschnitt 6 "Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVPC)"; m) Abschnitt 7 "Klassifizierung und Bezeichnung"; n) Abschnitt 8 "Kennzeichnung, Beschilderung und Verpackung"; o) Aufnahme des Inhaltes der Bedienungsanleitung in Abschnitt 8; p) Aufnahme der Anhänge L, M, N und R.