Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
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Norm-Entwurf
Beabsichtigte Zurückziehung ohne Ersatz zum 2025-01
Beabsichtigte Zurückziehung ohne Ersatz zum 2025-01
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Dieses Dokument definiert grundlegende Sicherheitsanforderungen bezüglich Entwurf, Berechnung, Konstruktion, Herstellung und Aufstellung von mobilen, vorübergehend oder dauerhaft installierten Vergnügungsanlagen, die für den Gebrauch durch Personen als Freizeitbeschäftigung vorgesehen sind, wie zum Beispiel Karusselle, Schaukeln, Boote, Riesenräder, Achterbahnen, Rutschen, Buden, Schaugeschäfte und Aufbauten für artistische Vorstellungen. Im Folgenden als Vergnügungsanlagen, Fahrgeschäfte oder Fliegende Bauten genannt, sind diese sowohl zu einem wiederholten Aufbau ohne Substanzverlust als auch vorübergehend oder dauerhaft auf Veranstaltungsplätzen, in Vergnügungsparks oder anderen Örtlichkeiten vorgesehen. Feste Tribünen, Bau- und andere Gerüste sowie entfernbare landwirtschaftliche Konstruktionen und einfache münzbetriebene Vergnügungsanlagen für Kinder, die bis zu drei Kinder tragen sowie Sport- und Freizeitanlagen, wie Wasserrutschen oder Sommerrodelbahnen, Spielplatzgeräte, Seilgärten, Kletterwände, Hüpfburgen, Trampoline, Schwimmbadgeräte (diese Liste ist nicht vollständig) sind nicht Gegenstand dieses Dokumentes. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 005-11-15 AA "Fliegende Bauten; Jahrmarkt- und Freizeitparkmaschinen, -geräte und -bauten; Sicherheit (SpA zu CEN/TC 152 und ISO/TC 254)" im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau). Diese Änderung betrifft nur die deutsche Sprachfassung der Europäischen Norm EN 13814-1:2019. Der Ausschuss hat beschlossen, dass die Übersetzung der deutschen Sprachfassung zu verbessern ist. Daher sind nur Kommentare zur Übersetzung der EN 13814-1:2019 zulässig. Technische Kommentare zur Norm werden nicht berücksichtigt.
Gegenüber DIN EN 13814-1:2019-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen a) Änderung von kompetente Person zu sachkundige Person; b) Änderung von Bauvorlagen zu technische Unterlagen; c) Änderung von Konstruktion zu Design; d) Änderung von Herstellung zu Ausführung; e) Änderung von Lastannehmen zu Einwirkungen; f) Änderung von schwingende Beanspruchung zu Ermüdungsbeanspruchung; g) Änderung von Befestigung zu Verbindung; h) Änderung von Risikobegrenzung zu Risikominderung; i) Änderung von Fahrzeuge zu Fahrgasteinheit; j) Änderung von Anlageprüfbuch zu Prüfbuch; k) Überarbeitung des gesamten Textes und Anpassung des Satzbaus entsprechend der oben aufgeführten Änderungen.