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Norm-Entwurf
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Dieser Änderungs-Entwurf enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Dieser Änderungs-Entwurf konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Dieses Dokument legt Sicherheitsanforderungen für folgende lose Lastaufnahmemittel für Krane, Hubwerke und handgeführte Manipulatoren fest: a) Blechklemmen; b) Vakuumheber: 1) selbstansaugend; 2) nicht selbstansaugend (Pumpe, Venturi-Düse, Gebläse); c) Lasthebemagnete: 1) Elektromagnete (batteriegespeiste und netzgespeiste); 2) Permanentmagnete; 3) Elektro-Permanentmagnete; d) Traversen; e) C-Haken; f) Krangabeln; g) Klemmen; h) Transportankersysteme für die Anwendung in Normalbeton, wie sie in Abschnitt 3 definiert sind. Dieses Dokument enthält keine Anforderungen an: - lose Lastaufnahmemittel, die in direktem Kontakt mit Lebensmitteln oder pharmazeutischen Produkten stehen, die aus Hygienegründen hohen Sauberkeitsanforderungen unterliegen; - Gefährdungen, die infolge der Handhabung bestimmter gefährlicher Materialien auftreten (zum Beispiel Explosivstoffe, feuerflüssige Massen, radioaktive Materialien); - Gefährdungen durch den Einsatz in explosionsfähiger Atmosphäre; - Gefährdungen durch Lärm; - Gefährdungen im Zusammenhang mit dem Heben von Personen; - elektrische Gefährdungen; - Gefährdungen durch hydraulische und pneumatische Bauteile. Für risikoreiche Anwendungen, die von diesem Dokument nicht behandelt werden, enthält EN 13001-2:2014, 4.3.2, eine Leitlinie. Dieses Dokument behandelt den Nachweis der statischen Festigkeit, die elastische Festigkeit und den Nachweis der Ermüdungsfestigkeit. Dieses Dokument behandelt im Allgemeinen keine Lastaufnahmemittel für den Transport über Personen hinweg. Einige Lastaufnahmemittel sind für diesen Zweck geeignet, sofern sie mit zusätzlichen Sicherungseinrichtungen ausgerüstet sind. In diesem Fall sind die zusätzlichen Sicherungseinrichtungen in den besonderen Anforderungen festgelegt. Dieses Dokument behandelt keine Anschlagmittel, Pfannen, Spreizdorne, Kübel, Greifer oder Kübelgreifer. Dieses Dokument behandelt keine kraftbetriebenen Spreader zum Umschlag von Containern, die in den Anwendungsbereich von EN 15056 fallen. Dieses Dokument ist nicht anzuwenden für lose Lastaufnahmemittel, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieses Dokuments hergestellt wurden. Für die Anwendung wird darauf hingewiesen, dass unter dem Begriff "Kran" alle Maschinen zum zyklischen Heben oder zum zyklischen Heben von an Haken oder anderen Lastaufnahmeeinrichtungen hängenden Lasten verstanden werden. Das bedeutet, dass dieses Dokument auch zum Beispiel für Winden, die diese Definition erfüllen, anzuwenden ist. Dieses Dokument (EN 13155:2020/prA1:2023) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 147 "Krane-Sicherheit" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN gehalten wird. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-22-10 AA "Lenkungsausschuss Krane und Hebezeuge" und NA 060-22-10-22 AK "Konstruktion, Ausrüstungen (SpA CEN/TC 147/WG 3)" im Fachbereich "Krane und Hebezeuge" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von "Krane und Hebezeuge" sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.