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wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm-Entwurf
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Dieses Dokument legt die Anforderungen an und die Prüfverfahren für die Dauerfunktionstüchtigkeit, Festigkeit, Schutzwirkung und Funktionsweise von Beschlägen für auskragende Schwing-Klappflügelfenster für Fenster und Fenstertüren fest. Dieses Dokument gilt für Umkehrbeschläge für auskragende Schwing-Klappflügelfenster unabhängig davon, ob sie mit eingebauten Vorrichtungen zur Begrenzung des Öffnungswinkels versehen sind oder nicht. Wird eine Vorrichtung zur Begrenzung des Öffnungswinkels verwendet, ist eine Prüfung nach EN 13126-5 vorgesehen. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 005-09-53 AA "Fensterbeschläge" im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau).
Gegenüber DIN EN 13126-11:2009-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) EN 13126-11 ist nun unabhängig von EN 13126-1; alle notwendigen Informationen sind enthalten, es werden keine weiteren Informationen aus EN 13126-1 benötigt; b) verschiedene redaktionelle Änderungen des Wortlauts zur Verbesserung der Verständlichkeit; c) Begriffe unter 3.5 "Probekörper", 3.6 "Probe", 3.7 "Prüfstand", 3.8 "Prüfeinrichtung" und 3.9 "Hilfsrahmen" hinzugefügt; d) Klassifizierungssystem in 4.1 vollständig geändert; frühere Stellen 1 (Gebrauchskategorie), 4 (Feuerbeständigkeit), 5 (Gebrauchssicherheit) und 8 (Angewendeter Teil) gestrichen; frühere Stelle 2 geändert zu Feld 1 (Dauerfunktionstüchtigkeit), frühere Stelle 3 geändert zu Feld 2 (Masse), frühere Stelle 6 geändert zu Feld 3 (Korrosionsbeständigkeit), frühere Stelle 9 geändert zu Feld 4 (Prüfgrößen); e) in 4.2 neue Klassen H1 (5000), H2 (10000) und H3 (20000) für die Anzahl der Zyklen definiert; siehe auch 5.4; f) in 4.6 neues Beispiel für die neue Klassifizierung hinzugefügt; g) in 5.4 neue Klassen H1 (5000), H2 (10000) und H3 (20000) für die Anzahl der Zyklen in Übereinstimmung mit 4.2 definiert; h) in 5.6 "Korrosionsbeständigkeit" neuer Text hinzugefügt; i) 6.1 "Prüfstand" und 6.2 "Probekörper" in Abschnitt 6 hinzugefügt oder Text geändert; j) in 7.5 "Korrosionsbeständigkeit" Text geändert; k) neuer Abschnitt 8 "Kennzeichnung" hinzugefügt.