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Norm-Entwurf
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Dieses Dokument beschreibt das Mischen von Asphalt im Labor zur Herstellung von Probekörpern. Dieses Dokument legt die Bezugstemperaturen für die Verdichtung fest, die beim Mischen auf der Grundlage der Bindemittelsorte für Straßenbaubitumen und hartes Straßenbaubitumen einzuhalten sind. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 005-10-10 AA "Asphalt (SpA zu CEN/TC 227/WG 1) Gemeinschaftsausschuss mit FGSV" im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau).
Gegenüber DIN EN 12697-35:2016-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) redaktionelle Anpassung an das aktuelle Template und DIN 820-2:2022-12; b) [2] Streichung der Verweisung auf die Normenreihe EN 13108; c) [5] ANMERKUNG geändert; d) [5.2] Streichung der Verweisung auf EN 12697-38. Ersetzung von "Genauigkeit" durch "maximal zulässiger Fehler von 2°C"; e) [5.3] Streichung der Verweisung auf EN 12697-38. Ersetzung von "Genauigkeit" durch "maximal zulässiger Fehler von mindestens 0,1 g für Massen bis 5 kg und 1 g für Massen über 5 kg"; f) [5.4] Ersetzung von "Genauigkeit" durch "maximal zulässiger Fehler von 2 °C"; g) [5.5] Ersetzung von "Genauigkeit" durch "maximal zulässiger Fehler von 2 °C"; h) [6] Änderung der Überschrift "Mischtemperatur" in "Referenzverdichtungstemperatur"; i) [6.1] Verweisungen auf die Produktnormen EN 12591, EN 13924-1, EN 14023, EN 13924-2 und EN 13108 (alle Teile) in die ANMERKUNGEN aufgenommen; j) [6.1] Änderung des Titels von Tabelle 1 durch Hinzufügung von "Referenzeinbautemperatur"; k) [6.2.2] Ersetzung von "Genauigkeit" durch "bis zum nächsten"; l) [6.2.3] Ersetzung von "Genauigkeit von 1 %" durch "bis auf 0,1 g genau"; m) [6.2.4] Änderung des Satzes zur Berücksichtigung von Zusatzstoffen wie Pigmenten und Fasern; n) [6.3.1] Ersetzung von "Genauigkeit" durch "bis zum nächsten"; o) [6.3.7] die ANMERKUNG in Abschnitt 6.3.8 in den Haupttext von Abschnitt 6.3.7 übernommen; p) [6.5.2] Verweisung auf EN 13043 in eine ANMERKUNG aufgenommen; q) [6.5.6] Hinzufügung einer ANMERKUNG zu den Mischzeiten von Gussasphalt; r) [A.3.4.2] Hinzufügung des Wassergehalts des Schaumbitumens; s) [A.4.4.2] Hinzufügung des Wassergehalts des Schaumbitumens; t) [A.5.3.2] Ersetzung von "Genauigkeit" durch "bis auf 0,1 g genau"; u) [B.2.2.4] Hinzufügung des Satzes, der die Messung des Wassergehalts des Asphaltgranulats vorschreibt; v) [B.2.4.4] Streichung der Wartezeit nach dem Mischen; w) [B.3.4.4] Änderung der Wartezeit nach dem Mischen (30 ± 5) s in (300 ± 5) s; x) [C.2] Änderung der Höchsttemperatur von 150 °C in 160 °C; y) [LIERATURHINWEISE] Hinzufügung einer Verweisung auf EN 13018 (alle Teile), EN 12595, EN 13924-1, EN 13924-2, EN 14023, EN 13043, Streichung der Verweisung auf EN 12595.