Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Durch die Novellierung der EG-Maschinenrichtlinie wurde eine Überprüfung der bisher gültigen Norm EN 1093-8:1998 im Hinblick auf die grundlegenden Anforderungen der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erforderlich. Die vorliegende Europäische Änderung, die derzeit den CEN-Mitgliedern als Änderungs-Entwurf zum Einstufigen Annahmeverfahren vorliegt, aktualisiert den bisherigen Anhang ZA der Europäischen Norm EN 1093-8:1998 im Hinblick auf die EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG und ergänzt einen neuen Europäischen Anhang ZB, der den Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der ab 29. Dezember 2009 gültigen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG aufzeigt. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften kann der Hersteller bei der Anwendung dieser Änderung in Verbindung mit der bisher geltenden Norm EN 1093-8:1998 davon ausgehen, dass er die behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Der vorliegende Änderungs-Entwurf wurde seitens der Ad-Hoc-Gruppe "Neue Maschinenrichtlinie" des CEN/TC 114 "Sicherheit von Maschinen und Geräten" (beide Sekretariate: DIN) vorgelegt. Die nationale Spiegelung dieses Änderungsentwurfs obliegt dem Arbeitskreis "Stoffemittierende Maschinen" (NA 095-03-01-02 AK) des Arbeitsausschusses "Messstrategien und Anforderungen an Messverfahren" im Normenausschusses Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG) im DIN.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 1093-8:2008-11 .
Gegenüber DIN EN 1093-8:1998-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Informativer Anhangs ZA über den Zusammenhang zwischen der Europäischen Norm EN 1093-8:1998 und den grundlegenden Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 89/392/EWG im Hinblick auf die derzeit gültige Fassung der Maschinenrichtlinie 98/37/EG aktualisiert; b) Aufnahme eines informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang zwischen der Europäischen Norm EN 1093-8:1998 und den grundlegenden Anforderungen der ab 29.12.2009 anzuwendenden EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.