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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Der Norm-Entwurf enthält Kenngrößen für die Abnahme- und Konstanzprüfung von Bildwiedergabesystemen im Rahmen der Röntgenverordnung (RöV), beschreibt Prüfverfahren und legt Grenzwerte sowie Prüffristen fest. Der Norm-Entwurf gilt für medizinische Bildwiedergabesysteme für Befundung und Betrachtung, die Bildinformationen auf Bildwiedergabegeräten für Farb- oder Grauwertdarstellung wiedergeben. Dazu gehören Schwarzweiß- oder Farbbildwiedergabegeräte, wie sie in den folgenden medizinischen diagnostischen Verfahren und in Verbindung mit Bildinformationssystemen (PACS) verwendet werden: Computertomographie (CT), Radiographie (einschließlich Zahnmedizin, Mammographie und Biopsie), Durchleuchtung; digitale Subtraktionsangiographie (DSA), nuklearmedizinische Untersuchungsverfahren, Arbeitsplätze zur Befundung von radiologischen Bildern. Dieser Norm-Entwurf beschreibt keine Prüfverfahren, welche eine Beurteilung der Farbwiedergabe ermöglichen. Dieser Norm-Entwurf gilt nicht für Bildwiedergabesysteme, welche Kathodenstrahlröhren (CRTs) verwenden, am Kopf zu befestigende Bildwiedergabesysteme (sogenannte "Head Mounted Devices") und Bildwiedergabegeräte für die Darstellung alphanumerischer Zeichen sowie von Grafik. Der Norm-Entwurf ersetzt die Vornorm DIN V 6868-57. Der Norm-Entwurf wurde im Arbeitsausschuss NA 080-00-06 AA "Bildgebende Systeme" des NAR erstellt.
Dieses Dokument ersetzt DIN 6868-157:2012-02 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 6868-157:2014-11 .
Gegenüber DIN V 6868-57:2001-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Status der Vornorm wurde in eine Norm geändert; b) der Titel wurde geändert; im Titel wurde die Umgebung des Bildwiedergabegerätes einbezogen; c) die Konstanzprüfung wurde ergänzt; d) eine umfassende Anpassung an den Stand der Technik wurde vorgenommen; e) es wurden Raumklassen für die Nutzung von Bildwiedergabegeräten eingeführt; f) die DICOM-Kennlinie wurde mit Ausnahme für Anwendungen in der Zahnmedizin verpflichtend für die Befundung; g) es wurden Grenzen für Pixelfehler ergänzt; h) Messverfahren und Testbilder wurden an DIN EN 62563-1 angepasst; i) der Anwendungsbereich wurde um die Zahnmedizin erweitert und die Magnetresonanztomographie entfernt.