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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm enthält Kenngrößen für die Abnahme- und Konstanzprüfung von Bildwiedergabesystemen im Rahmen der Röntgenverordnung (RöV), beschreibt Prüfverfahren und legt Grenzwerte sowie Prüffristen fest. Die Norm gilt für medizinische Bildwiedergabesysteme mit Befundqualität, die Bildinformationen auf Bildwiedergabegeräten für Farb- oder Grauwertdarstellung wiedergeben. Dazu gehören Schwarzweiß- oder Farbbildwiedergabegeräte, wie sie an Modalitäten der medizinischen diagnostischen Verfahren - Computertomographie (CT), - Radiographie (einschließlich Zahnmedizin, Mammographie und mammographische Stereotaxie), - Durchleuchtung, - digitale Subtraktionsangiographie (DSA) sowie an Arbeitsplätzen, an denen Befundqualität der Bildwiedergabesysteme gefordert wird, meistenteils in Verbindung mit einem Bildinformationssystem (PACS), verwendet werden. An Bildwiedergabesysteme mit Betrachtungsqualität werden Mindestanforderungen gestellt. Diese Norm beschreibt keine Prüfverfahren, welche eine Beurteilung der Farbwiedergabe ermöglichen. Die Norm legt die Kennzeichnung von Bildwiedergabegeräten fest. Diese Norm gilt nicht für Bildwiedergabesysteme, welche Bildwiedergabegeräte verwenden, die als Kathodenstrahlröhren (CRTs) oder als am Kopf zu befestigende Geräte ausgeführt sind. Ferner gilt diese Norm nicht für Bildwiedergabegeräte, die ausschließlich für die Darstellung alphanumerischer Zeichen sowie von Graphik zweckbestimmt sind. Die Norm beschreibt keine Prüfverfahren, welche eine Beurteilung der Farbwiedergabe ermöglichen. Die Norm gilt nicht für Bildwiedergabesysteme, welche Kathodenstrahlröhren (CRTs) verwenden, am Kopf zu befestigende Bildwiedergabesysteme (sogenannte "Head Mounted Devices") und Bildwiedergabegeräte für die Darstellung alphanumerischer Zeichen sowie von Grafik. Die Norm ersetzt die Vornorm DIN V 6868-57. Die Norm wurde im Arbeitsausschuss NA 080-00-06 AA "Bildgebende Systeme" des NAR erstellt.
Dieses Dokument ersetzt DIN V 6868-57:2001-02 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 6868-157:2022-01 .
Gegenüber DIN V 6868-57:2001-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Status der Vornorm wurde in eine Norm geändert; b) der Titel wurde geändert; im Titel wurde die Umgebung des Bildwiedergabegerätes einbezogen; c) die Konstanzprüfung wurde ergänzt; d) eine umfassende Anpassung an den Stand der Technik wurde vorgenommen; e) es wurden Raumklassen für die Nutzung von Bildwiedergabesystemen eingeführt; f) die DICOM-Kennlinie wurde mit Ausnahme für Anwendungen in der Zahnmedizin verpflichtend für Bildwiedergabesysteme mit Befundqualität; g) es wurden Grenzen für Pixelfehler ergänzt; h) Messverfahren und Testbilder wurden an DIN EN 62563-1 angepasst; i) der Anwendungsbereich wurde um die Zahnmedizin erweitert und die Magnetresonanztomographie entfernt.