Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
aktuell kann es zu Problemen beim Öffnen von Dokumenten in der Dokumentenansicht kommen.
Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
DIN Media
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Der Norm-Entwurf enthält Kenngrößen für die Abnahme- und Konstanzprüfung von Bildwiedergabesystemen im Rahmen der Röntgenverordnung (RöV), beschreibt Prüfverfahren und legt Grenzwerte sowie Prüffristen fest. Der Norm-Entwurf gilt für medizinische Bildwiedergabesysteme für Befundung und Betrachtung, die Bildinformationen auf Bildwiedergabegeräten für Farb- oder Grauwertdarstellung wiedergeben. Dazu gehören Schwarzweiß- oder Farbbildwiedergabegeräte, wie sie in den folgenden medizinischen diagnostischen Verfahren und in Verbindung mit Bildinformationssystemen (PACS) verwendet werden: - Computertomographie (CT); - Radiographie (einschließlich Zahnmedizin, Mammographie und Biopsie); - Durchleuchtung; - digitale Subtraktionsangiographie (DSA); - nuklearmedizinische Untersuchungsverfahren; - Arbeitsplätze zur Befundung von radiologischen Bildern. Dieser Norm-Entwurf beschreibt keine Prüfverfahren, welche eine Beurteilung der Farbwiedergabe ermöglichen. Dieser Norm-Entwurf gilt nicht für Bildwiedergabesysteme, welche Kathodenstrahlröhren (CRTs) verwenden, am Kopf zu befestigende Bildwiedergabesysteme (sogenannte "Head Mounted Devices") und Bildwiedergabegeräte für die Darstellung alphanumerischer Zeichen sowie von Grafik. Der Norm-Entwurf ersetzt die Vornorm DIN V 6868-57. Der Norm-Entwurf wurde im Arbeitsausschuss NA 080-00-06 AA "Bildgebende Systeme" des NAR erstellt.
Dokument wurde ersetzt durch DIN 6868-157:2013-11 .
Gegenüber DIN V 6868-57:2001-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Status der Vornorm in eine Norm geändert; b) Titel geändert; im Titel wurde die Umgebung des Bildwiedergabegerätes einbezogen; c) Konstanzprüfung ergänzt; d) umfassende Anpassung an den Stand der Technik, insbesondere wurden Raumklassen für die Nutzung von Bildwiedergabegeräten eingeführt; e) DICOM-Kennlinie wurde verpflichtend für die Befundung; f) Grenzen für Pixelfehler ergänzt; g) Messverfahren und Testbilder an DIN EN 62563-1 angepasst; h) Anwendungsbereich um die Zahnmedizin erweitert und die Magnetresonanztomographie entfernt; i) Bildwiedergabegeräte auf der Basis von Kathodenstrahlröhren werden nicht mehr behandelt.