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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Der Gerätesatz Gefahrgut dient dem Umweltschutz und stellt Geräte bereit, die zum Durchführen von Maßnahmen bei der Bekämpfung von Unfällen mit gefährlichen Stoffen - einschließlich Mineralöle - erforderlich sind. Zu den durchzuführenden Maßnahmen zählen insbesondere: - Erkundung von A-, B- und C-Lagen; - Absperren der Einsatzstelle und des Gefahrenbereiches; - Abdichten von Lecks (Gas, Flüssigkeit und Staub); - Auffangen, Ableiten, Umpumpen und Binden von Flüssigkeiten (zum Beispiel brennbare Flüssigkeiten, Säuren, Laugen); - Auffangen, Ableiten, Aufnehmen von Feststoffen (zum Beispiel Alu-Stäube, Sägespäne). Für spezielle Lagen, zum Beispiel wenn mit Stoffen gearbeitet werden soll, die höhere Anforderungen an den Explosionsschutz oder die Beständigkeit bedingen, ist die Ausrüstung zu ergänzen oder zu ändern. Andernfalls ist ein Einsatz mit den Geräten dieses Gerätesatzes nicht oder nur eingeschränkt möglich. Die Zusatzbeladung des Ausrüstungssatzes "Gefahrgut" in ehemals aufgeführter, gesonderter Tabelle der Gerätewagen Logistik GW-L1 und GW L2 nach DIN 14555-21 beziehungsweise DIN 14555-22 wurde dort entfernt und in diese separate Norm DIN 14800-19 überführt sowie an den aktuellen Stand der Technik angepasst. Es handelt sich dabei um eine reduzierte Beladung der Tabelle 1 aus dem Gerätewagen Gefahrgut GW-G nach DIN 14555-12:2015-04. Der Gerätesatz Gefahrgut nach diesem Norm-Entwurf ist somit keinem bestimmten Feuerwehrfahrzeugtyp mehr fest zugeordnet. Die Aufgaben des Transports von Gefahrgutausrüstung kleineren Umfangs, und somit die Aufgaben des ehemaligen Gerätewagens Gefahrgut GW-G1, können jedoch durch die Gerätewagen Logistik GW-L1 und GW-L2 nach DIN 14555-21 beziehungsweise DIN 14555-22 bei Verwendung des Gerätesatzes Gefahrgut GG nach diesem Norm-Entwurf übernommen werden. In diesem Zusammenhang wird auf den Gerätewagen Gefahrgut GW-G nach DIN 14555-12:2015-04, 6.1 bis 6.4, sowie die Festlegungen in DIN 14555-12:2015-04, Anhänge A bis C, hingewiesen. Die in diesem Norm-Entwurf beschriebenen explosionsgeschützten Geräte sind mindestens für die Gerätekategorie 2G, Explosionsgruppe IIB und Temperaturklasse T3 geeignet. Dies gilt nicht für Geräte zur Erkundung, für die mindestens die Kategorie 2G, Explosionsgruppe IIC und Temperaturklasse T4 vorgesehen ist. Siehe hierzu DIN 14555-12:2015-04, Anhang C. Nicht alle in diesem Gerätesatz Gefahrgut gelisteten Geräte und Materialien sind für den Einsatz in Bereichen, in welchen eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftritt (Ex-Bereich), geeignet. Für diesen Norm-Entwurf ist das DIN-Gremium NA 031-04-07 AA "Sonstige Fahrzeuge" zuständig.
Dokument wurde ersetzt durch DIN 14800-19:2016-05 .