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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser Norm-Entwurf zeigt Möglichkeiten auf wie Speiseeismaschinen für die handwerkliche Speiseeisproduktion betrieben, gewartet sowie gereinigt und desinfiziert werden können, um den Verpflichtungen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und hygienisch einwandfreier Bedingungen beim Inverkehrbringen eines leicht verderblichen Lebensmittels wie Speiseeis nachzukommen. Festgelegt sind Anforderungen zum sachgemäßen Aufstellen, zum Betrieb, zur Reinigung und Desinfektion sowie zur Wartung von Speiseeismaschinen. Außerdem enthält der Norm-Entwurf Regelungen für den sachgemäßen Umgang mit Speiseeis, dessen Zutaten und halbfertigen sowie fertigen Speiseeisansätzen.
Zutaten für Speiseeis, wie Eismix, sind in der Regel zu den besonders empfindlichen Lebensmitteln zu rechnen. Daher sind die Gerätehygiene, der sachgerechte Umgang mit den Zutaten und eine sorgsame Herstellung nach den Grundsätzen der Guten Hygienepraxis unabdingbare Voraussetzungen für ein sicheres Produkt.
Dieser nationale Norm-Entwurf ergänzt die europäischen Norm-Entwürfe DIN EN 16876, DIN EN 16878 und DIN EN 16881, die Hygieneanforderungen zur Planung und Konstruktion der Geräte enthalten, um die dort nicht beschriebenen Sachverhalte der Herstellung von Speiseeis.
Der Norm-Entwurf wurde vom Arbeitskreis NA 057-02-01-15 AK "Speiseeismaschinen" des Arbeitsausschusses NA 057-02-01 AA "Lebensmittelhygiene" im Normenausschuss Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte (NAL) erstellt.
Dokument wurde ersetzt durch DIN 10518:2019-04 .
Gegenüber DIN 10518:2008-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Geltungsbereich der Norm präzisiert; b) Anforderungen an die Planung und Konstruktion von Speiseeismaschinen im Anwendungsbereich gestrichen, da Sicherheits- und Hygieneanforderungen an Speiseeismaschinen zukünftig in den Europäischen Normen DIN EN 16876, DIN EN 16878 und DIN EN 16881 festgelegt sind; c) Abschnitte 5.1 "Werkstoffe", 5.2 "Ausführung" und 5.3 "Kühlung" durch eine Verweisung auf DIN EN 16876 ersetzt; d) normativer Anhang A '"Betrieb von 'Speiseeismaschinen" als Abschnitt 5 in den Hauptteil der Norm integriert; e) normativer Anhang B "Sachgemäßer Umgang mit den eingesetzten Rohstoffen" als Abschnitt 6.2 in den Hauptteil der Norm integriert; f) Normative Verweisungen aktualisiert und bezüglich der zitierten gesetzlichen Regeln zur Lebensmittelgesetzgebung dem neuesten Stand angepasst; g) Norm an die derzeit geltenden Gestaltungsregeln für Normen angepasst.