Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates im Saarland und zur Änderung des Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetzes (Artikel 1 Gesetz zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen (Gefahrenbeherrschungsgesetz))