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Norm [AKTUELL]
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Überwachung der Emissionen aus stationären Quellen
Zuverlässige und vergleichbare Ergebnisse von Emissionsmessungen an stationären Quellen können unter der Voraussetzung erzielt werden, dass an der jeweiligen Anlage eine Messstrecke und ein Messplatz vorhanden sind, die am besten schon zum Zeitpunkt der Anlagenplanung eingerichtet werden und die Entnahme einer repräsentativen Probe erlauben. Weiterhin müssen die Messaufgabe und ein Messplan verfügbar sein, bevor die Messungen durchgeführt werden. Im Messplan ist eine Probenahmestrategie festzulegen, die der Messaufgabe angemessen ist. Abschließend ist ein Bericht über die Ergebnisse zu erstellen, der alle relevanten Informationen enthält. Die neue Norm DIN EN 15259 legt hierzu die spezifischen Anforderungen an Messstrecken und Messplätze hinsichtlich der Durchführung von Emissionsmessungen sowie die Anforderungen an die Messaufgabe, den Messplan und den Messbericht bei Emissionsmessungen zur Ermittlung von Luftverunreinigungen und Bezugsgrößen fest, die in Abgaskanälen industrieller Anlagen durchgeführt werden. Dabei handelt es sich um allgemeine Grundsätze, die bei Emissionsmessungen an verschiedenen Anlagentypen und bei verschiedenen Messaufgaben angewendet werden können.
Die Norm gilt für erstmalige und wiederkehrende Emissionsmessungen nach §§ 26, 28 BImSchG unter Verwendung von manuellen oder automatischen Referenzverfahren. Sie richtet sich insbesondere an Anlagenplaner, Konstrukteure, Anlagenbetreiber, Prüflaboratorien, Akkreditierungsstellen und Behörden.
Die Norm DIN EN 15259 ersetzt die Richtlinie VDI 4200 "Durchführung von Emissionsmessungen an geführten Quellen".