Kurzreferat
Ziel dieser Richtlinie ist die Qualifizierung von Fachpersonal für die Aufzugsbranche. Es werden für die Qualifizierungen geeignete Schulungsinhalte und Rahmenbedingungen der Schulungen beschrieben. Die Richtlinie bietet die Möglichkeit, einen Nachweis der Fachkenntnisse herbeizuführen. Die erfolgreiche Teilnahme an diesen Qualifizierungsmaßnahmen führt nicht von sich aus zur Bezeichnung befähigte Person. Die Richtlinie richtet sich an Personen, nicht aber an Organisationen, die im Rahmen NB oder ZÜS tätig sind. Sie gibt keine Schulungsinhalte für andere überwachungsbedürftige Anlagen vor.