Kurzreferat
Seit Erscheinen der letzten Ausgabe im Jahr 1993 hat sich die Arbeitswelt gravierend verändert. Stand damals die ergonomische Gestaltung von Kommissionierarbeitsplätzen im Fokus produktionsorientierter, arbeitswissenschaftlicher Ansätze ohne signifikante Einbindung von Informationstechnik, so hat sich dieses Bild durch die inzwischen vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten von digitalen Technologien erheblich verändert. Vielfältige technische Systeme unterstützen den Menschen inzwischen bei der Erfüllung der manuellen Kommissionieraufgaben. Nach wie vor handelt es sich um manuelle Tätigkeiten bei denen Lasten bewegt werden und hohe Arbeitsleistungen und Qualitätsanforderungen bestehen. Unterschiedliche Sinneskanäle werden bei den Unterstützungssystemen bedient, so dass bei der Gestaltung der Systeme neben den physischen Anforderungen auch psychische Belastungen zu berücksichtigen sind. Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (sog. Gefährdungsbeurteilung) zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten ist im Arbeitsschutzgesetz und seinen nachgeordneten Verordnungen (insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung und die Arbeitsstättenverordnung) mit den jeweiligen technischen Regeln (z.B. TRBS, ASR) festgelegt. Bei den Beschäftigten selbst ist eine zunehmende Diversität zu verzeichnen, das heißt, die Belegschaften werden inhomogener. Weiterhin muss die demografische Entwicklung berücksichtigt werden. Bei der Gestaltung von Technik und Arbeitsorganisation der Kommissioniersysteme soll deshalb durch die Umsetzung der Erkenntnisse der Ergonomie eine physiologisch und psychologisch günstige Arbeitsgestaltung erreicht werden. Wirtschaftliche und humane Arbeitsbedingungen entstehen, wenn die Technik an die menschlichen Leistungsvoraussetzungen angepasst wird. Die Richtlinie beschreibt den Stand der Technik und verweist auf verwendbare Literaturquellen. Bei der Gestaltung von manuellen Kommissioniersystemen sind viele Erkenntnisse der Ergonomie relevant und es müssen auch Vorgaben aus dem Vorschriften- und Regelwerk des Arbeitsschutzes beachtet werden. In der Richtlinie wird aufgeführt, welche Sachverhalte zu berücksichtigen sind und es erfolgen Verweise zu den relevanten Quellen. Sie knüpft an die VDI 3590 an und gibt Hinweise, wie die Erkenntnisse der Ergonomie zur wirtschaftlichen und humanen Gestaltung von manuellen Kommissioniersystemen genutzt werden können.