Kurzreferat
Die Richtlinie liefert Anlagenherstellern und Betreibern anhand wesentlicher Definitionen sowie von Beispielen und Hinweisen einerseits eine praxisnahe Handlungsrichtschnur für die weitgehende Vermeidung von Staubfreisetzungen sowie die Beseitigung entstandenen Staubes und gibt andererseits einen Ansatz für den Einstieg in die Staubthematik. Viele Beispiele zeigen, dass die Eliminierung von Staubquellen oft die kostengünstigste Variante ist, Staub zu vermeiden und einer Staubeindämmung vorzuziehen ist. Grundlagen zur Emission von Stäuben werden auch in der Richtlinie VDI 3790 Blatt 1 vermittelt. Die Vermeidung von Staubemissionen ist nicht nur ein gesundheitliches und umweltrelevantes Thema, sie ist teilweise z.B. bei Kohlenstäuben oder Mehl auch in Hinblick auf die Explosions- und Brandgefahr sicherheitsrelevant. Die Richtlinie behandelt insbesondere die Schüttguthandhabung von z.B. Braunkohle, Steinkohle, Koks, Erzen, Zement, Sand, Steinen, Erden und Baustoffen. Bezüglich Reststoffen und deren Handhabung ist diese Richtlinie insofern nur sehr begrenzt anwendbar, als dabei erweiterte Grundlagen und gesetzliche Bestimmungen gelten, insbesondere wegen den in den Reststoffen enthaltenen Gefahrstoffen.