Kurzreferat
Diese Richtlinie legt Anforderungen an die Ermittlung von Kenngrößen bei der Auswertung von Emissionsmessungen mit kontinuierlich registrierenden automatischen Messeinrichtungen (AMS) und entsprechenden Datenerfassungs- und Auswerteeinrichtungen (DAHS) fest. Sie behandelt Kenngrößen von Luftschadstoffen im Anwendungsbereich des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und Kenngrößen von Treibhausgasen im Anwendungsbereich des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG). Sie ergänzt die Anforderungen der DIN EN 17255-1 und DIN EN 17255-2 an die Handhabung und den Bericht von Daten. Diese Richtlinie behandelt die Ermittlung der folgenden Kenngrößen: normierte Kurzzeitmittelwerte; auf Sauerstoffbezugswert umgerechnete normierte Kurzzeitmittelwerte; validierte Kurzzeitmittelwerte; gerundete validierte Kurzzeitmittelwerte; Langzeitmittelwerte; gerundete Langzeitmittelwerte; Kurzzeitwerte des Emissionsmassenstroms; Langzeitwerte des Emissionsmassenstroms; Emissionsmassenverhältnis; Jahresmassenemission der Treibhausgase; gewichteter Jahresmittelwert der Treibhausgas-Massenkonzentrationen; Jahreswert des Abgasvolumens. Diese Richtlinie behandelt weiterhin den Vergleich von Kenngrößen mit Grenzwerten oder anderen Beurteilungsmaßstäben. Diese Richtlinie richtet sich an die Hersteller von DAHS zur Überwachung der Emissionen, an Prüfinstitute, die Eignungsprüfungen von DAHS durchführen, und an die Behörden, die über eine Eignungsbekanntgabe zu entscheiden haben. Anwendern eignungsgeprüfter DAHS zur Überwachung der Emissionen bietet diese Richtlinie Hilfestellung beim Betrieb dieser Einrichtungen.