Kurzreferat
Das Dokument ist für FAA gültig, die bei automatischen Förderanlagen als Abschlüsse der Öffnungen in feuerwiderstandsfähigen Bauteilen, wie Wände und Decken (siehe MBO § 17), zur Anwendung kommen. Öffnungen mit FAA nach diesem Dokument sind nicht für den Personenverkehr bestimmt. Gilt nicht für FA, bei denen das Fördergut von Hand bewegt wird (z.B. auf innerbetrieblichen Verkehrswegen oder Durchreichungen von Hand).