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Vornorm
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Die Bedeutung von Aerosolpartikeln mit Durchmessern von D kleiner 1 µm für die menschliche Gesundheit sowie für ihre klimatischen Auswirkungen rückt immer stärker ins Bewusstsein. Für die Bewertung der Luftqualität scheint es notwendig, gravimetrisch ermittelte Massenkonzentrationen wie PM10 oder PM2,5 durch eine Messung der Partikelanzahlkonzentration und partikelanzahlgrößenverteilung zu ergänzen. Da ultrafeine Partikel mit Durchmessern von D kleiner 0,1 µm nur noch unwesentlich zur Massenkonzentration des atmosphärischen Aerosols beitragen, werden sie idealerweise mit zählenden Messverfahren ausreichender Empfindlichkeit erfasst. Dieses Dokument beschreibt ein Standardverfahren zur Ermittlung von Partikelanzahlgrößenverteilungen in Außenluft im Größenbereich von 10 nm bis 800 nm bei Gesamtkonzentrationen bis etwa 105 cm-3 mit einer zeitlichen Auflösung von wenigen Minuten. Das Standardverfahren beruht auf einem Mobilitäts-Partikelgrößenspektrometer (MPSS), das mit einem bipolaren Diffusionsauflader sowie einem Kondensationspartikelzähler (CPC) als Detektor betrieben wird. Dieses Dokument legt die Leistungskenngrößen und Mindestanforderungen an zu verwendende Geräte und Ausrüstung fest und beschreibt Probenahme, Betrieb, Datenverarbeitung und QA/QC-Maßnahmen, einschließlich Kalibrierung. Es werden die Leistungskriterien und Prüfverfahren für die Probenahme- und Konditionierungseinrichtung beschrieben. Diese Prüfverfahren können von Herstellern von Probenahmeeinrichtungen, Prüfinstituten oder Anwendern (Messnetzbetreiber) angewendet werden. Weiterhin werden die Anforderungen für Installation, Erstprüfungen und Kalibrierungen sowie den Betrieb eines MPSS und der Probenahmeeinrichtung an einem Messort, einschließlich routinemäßiger Wartungsarbeiten, Datenverarbeitung (einschließlich Verwendung von QA/QC-Daten) und Berichterstattung behandelt. Diese Tätigkeiten liegen im Allgemeinen in der Verantwortung der Anwender (Messnetzbetreiber), wobei Kalibrierungen, für die Prüfaerosole erforderlich sind, nur von entsprechend qualifizierten Laboratorien durchgeführt werden dürfen. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle, das heißt die während des Betriebs des MPSS und der Probenahmeeinrichtung am Messort erforderlichen fortlaufenden Prüfungen und Kalibrierungen, werden ebenfalls festgelegt. Diese Tätigkeiten liegen in der Verantwortung der Anwender (Messnetzbetreiber). Die wesentlichen Quellen der Messunsicherheit werden genannt. Für diese Norm ist das Gremium NA 134-04-02-18 UA "Messen von Partikeln in der Außenluft - Bestimmung der Partikelanzahl" bei DIN zuständig.