Kurzreferat
Diese Richtlinie gilt für Stapler, die an der Heckseite oder unterhalb von Lastkraftwagen (Lkw) oder Anhängern befestigt und mitgenommen werden. Der Mitnehmstapler befindet sich stets außerhalb der Ladefläche und wird am Zielort zur Be- und Entladung eingesetzt. Die Nenntragfähigkeiten liegen zwischen 1000 und 4000 kg bei Hubhöhen bis 4000 mm. Die Bedienung erfolgt von Hand (z.B. Funkfernsteuerung), mitgängergeführt oder von einem Fahrersitz aus; der Antrieb ist elektro- oder verbrennungsmotorisch. Mitnehmstapler werden in verschiedenen Bauformen angeboten.