Kurzreferat
Um die Luftqualität vor allem in Wohngebieten weiter zu verbessern und insbesondere um die Feinstaubemissionen von häuslichen Holzfeuerungen weiter zu verringern, hat der Gesetzgeber im Jahr 2010 die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) novelliert, in der Austausch- oder Nachrüstregelungen für bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen vorgesehen wurden. Danach erlaubt die Nachrüstung einer nachgeschalteten Staubminderungseinrichtung nach dem Stand der Technik den Weiterbetrieb von bestehenden Einzelraumfeuerungsanlagen, für die kein Nachweis der Einhaltung von für Bestandsanlagen zulässigen Staubemissionen erbracht werden kann. Zu den geeigneten Staubminderungseinrichtungen zählen elektrostatische Abscheider, bei denen das Abscheidevermögen u. a. durch die Staubeigenschaften, die Staubmassenkonzentration und den Abgasvolumenstrom beeinflusst wird. Diese Parameter sind wiederum von der Art und dem Betrieb der Einzelraumfeuerungsanlage einerseits und vom Brennstoff andererseits abhängig. Um eine Vergleichbarkeit der Abscheideleistung verschiedener elektrostatischer Abscheider zu ermöglichen, sind einheitliche Prüfkriterien erforderlich, die in dieser Norm festgelegt werden.