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Wirtschaftlich und umweltschonend – Kreislaufwirtschaft für das Bauwesen

Die Bauindustrie ist naturgemäß einer der größten Rohstoffverbraucher – doch viele Materialien lassen sich wiederverwenden. Beton, Ziegel, Holz, Gips etc. können recycelt und in neuen Projekten genutzt werden. Das spart Ressourcen, reduziert Abfall und senkt CO₂-Emissionen. Hier lesen Sie, unter welchen Rahmenbedingungen das funktioniert.

Im Überblick: Recyclingbaustoffe
Beim Rückbau fallen Baustoffe an. So können sie entsorgt, recycelt oder wiederverwendet werden.
European Green Deal für KMU
Lesen Sie hier, wie im Bauwesen nachhaltige Produkte Standard werden sollen.
Aktionsplan Kreislaufwirtschaft
EU-Bauproduktenverordnung, Digitaler Produktpass, Recht auf Reparatur, Fördermittel und Hilfen.


Im Überblick: Recyclingbaustoffe

Beim Errichten und Sanieren eines Gebäudes bleiben oft Materialien übrig, beim Rückbau fallen Baustoffe an. Diese können entsorgt, recycelt oder wiederverwendet werden. So lassen sich auch Rohstoffe zurückgewinnen, um natürliche Ressourcen zu schonen. Der folgende Text gibt einen Einblick hierzu und enthält eine Auswahl gesetzlicher Vorgaben. Bei einer individuellen Umsetzung helfen Sachverständige.
 

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Möglichkeiten, Baustoffe wiederzuverwenden

Alle Baustoffe und -abfälle müssen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz richtig getrennt und gesammelt werden, um sie ordnungsgemäß entsorgen und recyceln zu können. Bei Letztgenanntem werden sie in ihre Ausgangsprodukte zerlegt und für einen neuen Verwendungszweck aufbereitet/verarbeitet. Im Gegensatz dazu behalten die Stoffe beim direkten Wiederverwenden ihre ursprüngliche Gestalt oder ihren unveränderten Zustand.


Sobald Baustoffe und Materialien direkt wiedergenutzt werden sollen, müssen deren Zustand und Eigenschaften fachlich korrekt beurteilt werden. Das heißt, vor einem erneuten Einbau haben sie nach entsprechenden Verordnungen geprüft, schadstoff- und mängelfrei zu sein. Vorteilhaft ist, wenn Reste unbenutzt und original verpackt sind, denn so lassen sie sich unmittelbar weiter nutzen. Praktisch ist dies insbesondere bei Materialien, die nach der ersten Anwendung nur noch zu recyceln sind, etwa Gipskartonplatten oder Dämmstoffe.


In Gewerken wie dem Hoch- und Stahlbetonbau oder dem Garten- und Landschaftsbau (GaLa-Bau) können verschiedene Baustoffe oder Materialien ohne gesondertes Aufbereiten wiederverwendet werden – zum Beispiel Frischbeton in Baubetrieben, um Betonreste zu vermeiden, die nach dem Verfestigen recycelt werden müssten. Natursteinpflaster lassen sich wiederum im GaLa-Bau erneut als Pflaster nutzen oder zusammen mit Bauschuttresten und Schotter als Untergrund für Fundamente weiterverarbeiten.
 

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Voraussetzungen zum weiteren Gebrauch

Grundsätzlich müssen alle Elemente benutzter Baustoffe vor dem erneuten Verbauen dieselben Anforderungen oder Normen erfüllen, wie neue Produkte. Dies gilt umso mehr für tragende Bauteile und in öffentlichen Bereichen. Beispiele für die gängigsten Baustoffe, die nach einer erfolgten Prüfung erneut verwendet werden können, sind:


  • Stahlbauteile – Für sie gilt, je nach dem Zweck der Wiederverwendung, die DIN EN 1990, DIN EN 1090-1, DIN EN 1090-2, DIN EN 1993-1. Prüfkriterien sind, dass keine Verformungen oder Risse vorhanden sind und dass die Elemente erneut sicher verschweißt werden können. Einsatzbeispiele: Türsturz, Mauerabfang.
  • Vollholz – Hier sind die DIN 19747 sowie die technische Regel VDI 4087 relevant. Prüfkriterien sind dabei tragende oder nichttragende Funktion, Feuchtgehalt, Kontrolle auf Pilzbefall oder Verunreinigungen (wie beispielsweise Holzschutzmittel). Mögliche Weiterverwendungen: Schalungsbau, Dach- und Wandkonstruktionen.
  • Mauersteine – Für sie gilt die DIN EN 771. Die Steine sind gegebenenfalls zu reinigen und müssen ihre Druckfestigkeit beweisen. Dann können sie direkt in Gebäuden oder für dekorative Zwecke wieder eingesetzt werden.


Für den Nutzen einer Wiederverwendung sind wiederum zu beachten:


  • Rückbau – Inwiefern sind verbaute Stoffe überhaupt rückbaubar? Der Umfang muss gegebenenfalls sorgfältig geplant werden, um auch empfindliche Baustoffe zerstörungsfrei zu entfernen, zum Beispiel historische Fliesen.
  • Logistik – Wie sieht eine geeignete Logistik aus, um das zu beseitigende und wiederverwendbare Materialien korrekt zu lagern und zu transportieren?
  • Zeitplan – Wie gelingt ein zerstörungsfreier Ausbau oder Rückbau der Bauteile?
  • Planungskonzept – Stehen geeignete Werkzeuge und Maschinen sowie ausreichend Personal für den Rückbau zur Verfügung?


Im Rahmen der Planung bietet sich eine Analyse zu Zeitaufwand, Kosten und Nachhaltigkeit von wiederverwendbaren Elementen im Vergleich mit neuen an. Für den jeweiligen Einsatz können dann beispielsweise kürzere Transportwege und preiswerte Materialien sprechen.

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Qualitätsstandard und Ersatzbaustoffverordnung

Je länger ein Gebäude genutzt werden soll, umso wichtiger ist eine Kreislaufführung mit der vorhandenen Substanz oder mit wiedergewonnenen Materialien. Im Sinne einer besseren Vergleichbarkeit hat die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) deshalb gemeinsam mit ihrem Expertennetzwerk aus Wissenschaft und Praxis in 2024 einen übergeordneten Qualitätsstandard für Zirkularitätsindizes von Bauwerken entwickelt. Dies unterstützen auch Anbieter wie Concular oder Urban Mining Index.


Am 1. August 2023 trat die Ersatzbaustoffverordnung in Kraft, um wiederverwertete Baustoffe zu fördern beziehungsweise vermehrt zu recyceln: Mit mehr als 200 Millionen Tonnen sind Bauschutt, ausgehobene Erde und vergleichbare mineralische Abfälle die größte Abfallmenge in Deutschland. Verbände der Bauindustrie verweisen darauf, dass nur jedes zwanzigste Unternehmen mittlerweile mehr Bauschutt- und Bodenaushub recycelt als vor einem Jahr. Deshalb sollten Länder und Kommunen zum Bauen mit Recyclingmaterial verpflichtet und sogenannte Ersatzbaustoffe als Bauprodukte deklariert werden. Auch sei eine Deponie-Strategie wichtig, da sich die Kapazitäten zur Müllablagerung verknappen.


Fazit und Ausblick

Durch das Wiederverwenden kann die Bauherrschaft ökologisch und individuell agieren. Zahlreiche rückgebaute Produkte lassen sich über Bauteilbörsen erwerben oder überschüssige oder anfallende Materialien/Produkte sich dort verkaufen, zum Beispiel bei:


  • restado
  • materialrest24.de
  • Opalis


Die Materialdatenbank des VDI Zentrums Ressourceneffizienz gibt eine Übersicht über die Verwertung, den Ankauf und die Veräußerung von Materialien, die zu den Gruppen Metall, Kunststoffe, Bau, Glas, Papier und Textil gehören.


In Deutschland wird aktuell eine „Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie“ vom Bund erarbeitet. Den Entwurf dazu stellte das Umweltministerium im Juni 2024 vor. Zudem beinhaltet die europäische Bauproduktenverordnung Ziele der Kreislaufwirtschaft, nämlich das nachhaltige Nutzen natürlicher Ressourcen.
 

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Kreislaufwirtschaft für KMU: So sollen nachhaltige Produkte Standard werden

Kreislaufwirtschaft oder „Circular Economy“ stellt mehr als nur einen Trend dar und das mit zunehmender Relevanz für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – warum? Das Ziel einer Kreislaufwirtschaft ist mit einem immer konkreter werdenden (inter-)nationalen Rechtsrahmen verbunden. Dabei spiegeln Gesetzte und Auflagen die politischen, ökonomischen und sozio-kulturellen Rahmenbedingungen ebenso wider wie die technologischen (leistungsfähigere Computer) und die der Umwelt (Verlauf des Klimawandels und dessen Auswirkungen).

Das steigende Umweltbewusstsein führt zu einem Paradigmenwechsel in der Wertschöpfung. Es geht um ein Modell der Produktion und des Verbrauchs, bei dem bestehende Materialien und Produkte möglichst lange und intensiv genutzt werden. Das ist in der Natur nichts Neues, ist für uns Menschen aber aktueller denn je – vor allem in Anbetracht der Energie- und Rohstoffpreise, der Lieferketten, der geopolitischen Lage sowie der Umweltfreundlichkeit – auch bei Kunden und Investoren.
 

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European Green Deal

Der Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft steht im Mittelpunkt des Green Deals. Er gilt als elementarer Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität. Deshalb beinhaltet er, dass in der EU

  • bis 2050 keine Netto-Treibhausgase mehr ausgestoßen werden sollen,
  • das Wachstum von der Ressourcennutzung abzukoppeln ist,
  • niemand, weder Mensch noch Region, im Stich gelassen werden soll.

In diesem Sinne hat die EU-Kommission konkrete Vorschläge für eine neue Klima-, Energie-, Verkehrs- und Steuerpolitik vorgelegt. Die Umsetzung betrifft die Bereiche, Wirtschaft und Gesellschaft, Verkehr, Industrie, Energieversorgung, Gebäude, Biodiversität und Renaturierung sowie das Fördern globaler Klimaschutzmaßnahmen.

Die meisten verbinden den Green Deal rein mit dem Ziel, bis 2050 klimaneutral zu sein. Die damit zusammenhängende Gesetzgebung umfasst jedoch auch Zielsetzungen und Regulierungen zur Nachhaltigkeit: Zu sechs Umweltkategorien müssen Unternehmen, je nach Größe, ab 2025 in ihrem Jahresabschluss berichten. Die Banken fordern diese Informationen von ihren Kunden an, um festzustellen, welche Kredite nach der EU-Taxonomie nachhaltig sind. Schlechte Bonität in der Nachhaltigkeit führt mittelfristig auch zu einer schlechten ökonomischen Bonität und einer höheren Risikobewertung. Diese Form der "Nachhaltigkeitsbewertung“ hat damit auch erhebliche Konsequenzen für die wirtschaftliche Situation von Unternehmen.
 

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Aktionsplan Kreislaufwirtschaft

Mit dem Aktionsplan Kreislaufwirtschaft vom März 2020 wurde eine Vielzahl legislativer und nicht-legislativer Initiativen angekündigt. Zu den Vorschlägen gehören das Fördern nachhaltiger Produkte, das Unterstützen des grünen Wandels, das Überarbeiten der EU-Bauproduktenverordnung sowie eine Strategie für nachhaltige Textilien. So soll es gelingen, den gesamten Lebenszyklus von Produkten zu betrachten. Gleichzeitig gilt es, die Wirtschaft zu modernisieren und zu transformieren sowie die Umwelt zu schützen. Mit Hilfe des Plans sollen Verbrauchs- und Produktionsmuster dementsprechend geändert werden: nachhaltige, langlebige Produkte, Teilhabe der Bürger*innen an der Kreislaufwirtschaft, weniger Abfall und ein positiver Wandel, von dem möglichst alle profitieren.

Ökodesign-Richtlinie

In diesem Zusammenhang hat der Rat der Europäischen Union am 27.05.2024 eine neue Ökodesign-Verordnung verabschiedet, die nachhaltige Produkte in der EU zur Norm macht. Damit will die EU vor allem die Vernichtung von gebrauchsfähigen Konsumartikeln, wie Textilien und Schuhe, stoppen. Folglich wurden Regeln festgelegt, die nun für fast alle Produkte im Binnenmarkt gelten, von denen bisher nur die energieverbrauchsrelevanten, wie Waschmaschinen und Kühlschränke, erfasst wurden.

Die neuen Regelungen zielen darauf ab, die Produkte langlebiger, wiederverwendbar, reparierbar, aufrüstbar, recycelbar und allgemein weniger umweltschädlich zu machen. Die Verordnung umfasst zudem Regeln zur Produkt-Transparenz: einen digitalen Produktpass, ein Ökodesign-Label und einen Reparierbarkeits-Index. Darüber hinaus ein umweltfreundliches öffentliches Beschaffungswesen und ein Verbot der Vernichtung unverkaufter Waren. Durch die Zustimmung des EU-Rats am 27.05.2024 wurde der Rechtsakt formell angenommen. Nach dem Veröffentlichen im Amtsblatt der EU tritt die neue Ökodesign-Richtlinie 20 Tage später in Kraft. Sie wird 24 Monate danach anwendbar.

Die neue Ökodesign-Richtlinie stellt selbst keine Anforderungen an einzelne Produkte, formuliert aber grundlegende Leistungsanforderungen, die zukünftig in nachgeordneten Regelungen für konkrete Produktgruppen ausdefiniert werden sollen (delegierte Rechtsakte). Die Leistungsanforderungen decken den gesamten Lebenszyklus eines Produkts in puncto Material-, Energie- und Ressourceneffizienz ab. Nach Inkrafttreten der Verordnung wird die EU-Kommission als Erstes die Produktregelungen für Möbel, Textilien und Schuhe, Eisen, Stahl, Aluminium, Reinigungsmittel und Chemikalien mit Übergangsfristen von 18 Monaten ausarbeiten.
 

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Unterstützung für Unternehmen

Für die Transformation zu einer Kreislaufwirtschaft sind drei Aspekte entscheidend: Innovationen, Investitionen sowie ein Kulturwandel, speziell beim Management von Lieferketten. Es gibt verschiedene Förderprogramme für KMU, um Forschung und Entwicklung oder betriebliche Investitionen für mehr Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft voranzubringen. Hier eine Auswahl:

  • KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz
  • KMU-innovativ: Bioökonomie
  • ZIM - Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
  • Förderaufruf Ressourceneffizienz und Circular Economy
  • Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)
  • Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft




Auf dem Weg zur Kreislaufwirtschaft: EU-Bauproduktenverordnung, Digitaler Produktpass, Recht auf Reparatur, Fördermittel und Hilfen

Circular Economy – ein Modell der Produktion und des Verbrauchs, bei dem bestehende Materialien und Erzeugnisse möglichst lange und intensiv genutzt werden. Dieser Megatrend bekommt aktuell einen immer konkreter werdenden Rechtsrahmen: Der Übergang zur Kreislaufwirtschaft steht im Mittelpunkt der umweltpolitischen Dimension des „Green Deal“, des elementaren Bausteins auf dem Weg zur Klimaneutralität in der EU 2050. Der „Aktionsplan Kreislaufwirtschaft“ kündigt dazu verschiedenste Ansätze zum Fördern nachhaltiger Produkte sowie zum Unterstützen des grünen Wandels an. In diesem Zusammenhang sind unter anderem die folgenden Aspekte wichtig:

EU-Bauproduktenverordnung

Ziel der Bauproduktenverordnung (BauPVO) ist, harmonisierte Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten festzulegen. Die Mindestanforderungen an das Verwenden werden durch das Bauordnungsrecht der Mitgliedstaaten definiert. Die harmonisierten technischen Spezifikationen der EU-BauPVO beschränken sich daher auf das Festlegen von Prüfverfahren und einer gemeinsamen Fachsprache.
 

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EU-Parlament, -Rat und -Kommission haben sich jüngst im Trilog-Verfahren auf eine Novellierung geeinigt. Damit soll das bestehende Regelungskonzept der Verordnung aktualisiert, angepasst und präzisiert werden. Das betrifft vor allem:

  • Prozesse des Normungssystems,
  • das Einführen von digitalen Pässen für Bauprodukte nach dem Vorbild der in der Ökodesign-Verordnung vorgeschlagenen Systeme,
  • ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen,
  • das Aufheben der geltenden BauPVO (Zeitraum für den Übergang vom alten zum neuen Rechtsrahmen beträgt 15 Jahre ab Inkrafttreten der neuen Verordnung).

Die Verordnung gilt für das Entwickeln von Normen ab dem Tag des Inkrafttretens; für die weiteren Artikel nach 12 Monaten ab dem Tag des Inkrafttretens und für den Artikel 90 nach Ablauf von 24 Monaten ab dem Tag des Inkrafttretens der neuen BauPVO.

Nach dem Überarbeiten und Übersetzen des Verordnungstexts in die 24 Amtssprachen der EU steht die formelle Annahme des Trilog-Ergebnisses durch das Parlament und den Rat an. Die neue BauPVO tritt dann voraussichtlich gegen Ende 2024 in Kraft. Das Ganze ist Teil des Kreislaufwirtschaftspakets, das die EU-Kommission am 30. März 2022 vorlegte, was wiederum Teil des „Green Deal“ und des Aktionsplans Kreislaufwirtschaft ist.

Digitaler Produktpass

Die Mitgliedstaaten beschlossen am 22. Dezember 2023 eine Neufassung der EU-Ökodesign-Richtlinie. Sie definiert nun Regeln, die für fast alle Produkte im Binnenmarkt gelten, nicht mehr nur rein für die energieverbrauchsrelevanten. Dabei geht es um die Produktgestaltung, die für bis zu 80 Prozent der Umweltauswirkungen während des Produktlebenszyklus maßgeblich ist, also um Informationen zu Eigenschaften sowie den eingesetzten Materialen. Ziel ist, künftig ressourcensparend hergestellte, langlebige, reparierbare und energieeffiziente Produkte im Markt zu haben. Die Richtlinie tritt voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 in Kraft.

Die EU-Ökodesign-Richtlinie beinhaltet unter anderem Regeln für einen digitalen Produktpass (DPP): Alle wesentlichen Informationen zu Inhaltsstoffen, Herkunft, Zusammensetzung, Reparatur- und Demontagemöglichkeiten, einschließlich Option zum Recyceln oder Entsorgen. So werden Verbrauchern/Unternehmen fundierte Entscheidungen ermöglicht, Behörden Prüfungen und Kontrollen erleichtert sowie die Umweltauswirkungen über den Lebenszyklus aufgezeigt. Der DPP könnte damit zu einer Art digitalem Zwilling des jeweiligen Produkts werden. Über die genaue Ausgestaltung verhandeln die europäischen Institutionen momentan.

Geplant ist auch, die DPP-Informationen in ein übergreifendes System zu integrieren. Das avisierte Bauproduktpassregister würde so ein umfassendes Management aller Daten der DPP über die gesamten Wertschöpfungsketten erfordern. Hierfür lassen sich beispielsweise vorhandene IT-Infrastrukturen (wie EU-Cloud-Plattform „GaiaX“) und entsprechende Ansätze (wie „Product Lifecycle Management“ im Anlagenbau und bei Gebäuden) nutzen.

Recht auf Reparatur

Das EU-Parlament stimmte am 21. November 2023 für ein "Recht auf Reparatur". Damit soll neben der gesetzlichen Garantie ein neues Recht für Verbraucher eingeführt werden: ein Anspruch auf Reparatur für Kunden gegenüber Herstellern für Produkte, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind und unter die Reparaturstandards der Ökodesign-Richtlinie fallen – beispielsweise Handys, Kühlschränke, Staubsauger. Wenn Geräte künftig innerhalb der zweijährigen gesetzlichen Garantie kaputtgehen, soll eine Reparatur der Standard sein.
 

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Entscheidend ist, wie das „Recht auf Reparatur“ ausgestaltet wird. Die Einigung sieht vor, dass sich Verbraucher für eine Reparatur direkt an die Hersteller wenden können, auch wenn sie ein Produkt beim Händler gekauft haben. Reparaturen sollten von eigenen oder autorisierten Werkstätten der Hersteller und Händler und von freien Werkstätten durchgeführt werden können. Geplant ist außerdem eine Matchmaking-Plattform für Reparaturbetriebe und Verbraucher – jeweils online auf nationaler Ebene.

Fördermittel/Hilfen

Für den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft sind auch Innovationen, Investitionen und ein Umdenken in puncto Lieferketten nötig. Kleinen und mittelgroßen Unternehmen stehen dafür in Deutschland verschiedene Förderprogramme zur Verfügung, die entsprechende Forschung und Entwicklung oder betriebliche Investitionen unterstützen – so beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Fazit und Ausblick

Die zirkuläre Wertschöpfung stellt ein wirtschaftliches System dar, das restaurativ und regenerativ arbeitet: geschlossene Kreisläufe, die Abfälle vermeiden und verwerten, durch ganzheitlich gestaltete Materialien, Produkte und Systeme etablieren. Ziele sind ein nachhaltiger Stoffstrom und ein ebensolches Energiesystem.

Die Bundesregierung will demgemäß eine Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie auflegen. Große Potenziale, die Klima- und Umweltbelastungen zu minimieren, können sich zum Beispiel im Bausektor entfalten, einem Bereich mit derzeit hohem Ressourcenverbrauch. Für ein Gelingen der Kreislaufwirtschaft sind insgesamt gesehen branchenneutrale Standards, verändertes Verbraucherverhalten sowie passende Geschäftsmodelle notwendig.
 


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