Wir sind telefonisch für Sie erreichbar!

Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr

DIN Media Kundenservice
Telefon +49 30 58885700-70

Maschinensicherheit

Mehr Sicherheit für Mensch und Maschine
Mit der Maschinenverordnung (MVO) legt die EU Anforderungen an die Maschinensicherheit in naher Zukunft neu fest, indem sie diese dem Stand der Technik anpasst. Für wen das gilt und was es für Betroffene bedeutet, erläutert TÜV SÜD.
Das europäische Regelwerk zur Maschinensicherheit
Für alle, die Maschinen und Anlagen planen, herstellen und vertreiben gelten seit 1995 einheitliche europäische Maßstäbe. Der „New Approach“ spielt dabei eine zentrale Rolle. Unser Fachartikel gibt Ihnen einen kompakten Überblick über dieses zentrale Konzept der EU-Richtlinien.
Maschinenbau-Normen im Online-Abo
Maschinensicherheit online bietet Ihnen Zugriff auf alle relevanten Informationen, die für die Konstruktion und das Inverkehrbringen von Maschinen und Bauteilen berücksichtigt und angewendet werden sollten.

Was bringt die neue EU-Verordnung 2023/1230?

Mit der Maschinenverordnung (MVO) legt die EU Anforderungen an die Maschinensicherheit in naher Zukunft neu fest, indem sie diese dem Stand der Technik anpasst. Das Anwendungsgebiet wurde erweitert und manche Wirtschaftsakteure / Unternehmen müssen sich nun erstmalig mit dem Thema Maschinensicherheit befassen. Für wen das gilt und was es für Betroffene bedeutet, erläutert TÜV SÜD.

Die MVO wird 42 Monate nach Inkrafttreten in Bezug auf Ihren Geltungsbereich die aktuelle europäische Maschinenrichtlinie (MaschRL) ersetzen. Eine Revolution ist die neue Verordnung nicht. Dennoch müssen sich verschiedene Wirtschaftsakteure, die Maschinen z.B. in Europa herstellen, importieren, in Verkehr bringen oder eine wesentliche Änderung an Maschinen vornehmen, mit einigen Neuerungen auseinandersetzen.


Wesentlich ist unter anderem, dass die MVO den gesamten Themenbereich der Digitalisierung berücksichtigt. Das umfasst Punkte wie Künstliche Intelligenz und Cybersicherheit, autonome Maschinen sowie die Möglichkeit, Betriebsanleitungen online zur Verfügung zu stellen. Für bestimmte Branchen ist relevant, dass die Liste der Hochrisikomaschinen nicht mehr abschließend ist, sondern entsprechend den technischen Entwicklungen angepasst werden kann. Für einige Maschinen im Anhang I ist eine Konformitätsbewertung durch eine benannte Stelle verpflichtend. Mehr Rechtssicherheit – aber auch Verantwortung – erhalten Betreiber dadurch, dass der Begriff der „wesentlichen Änderung“ eingeführt wurde, derartige Maschinen vom Umfang der MVO erfasst sind und im Falle dessen ein neues Konformitätsbewertungsverfahren inklusive Risikobeurteilung erforderlich macht.


Nach neuem EU-Recht müssen sich mehr Wirtschaftsakteure mit Maschinensicherheit befassen als bisher. Das betrifft insbesondere Händler – etwa, wenn sie Alt- bzw. Gebrauchtmaschinen weiterverkaufen. Im Übrigen bringt die MVO viele Detailänderungen. So werden bspw. Begriffe neu definiert und dem aktuellen technischen und rechtlichen Stand angepasst. Nicht zuletzt wurde die Struktur gegenüber der MaschRL geändert, was in Einzelfällen Fragen aufwerfen kann.


Wann gilt die Verordnung?

Eine Verordnung muss nicht mehr in nationales Recht überführt werden. Sie tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft – Veröffentlichung: 2023-06-29. Nach einer Übergangsfrist von 42 Monaten gilt sie ausschließlich. Einschlägige bisherige (harmonisierte) MaschRL-Normen sind mitunter noch anzupassen, um unter der und den neuen Vorschriften harmonisiert zu werden. Betroffene sollten sich im Zweifel immer am jüngsten Stand der Technik orientieren.

Das europäische Regelwerk zur Maschinensicherheit

Für alle, die Maschinen und Anlagen planen, herstellen, vertreiben, kaufen und aufstellen, gelten seit 1995 einheitliche europäische Maßstäbe, die in einem komplexen Regelwerk aus Bestimmungen des EU-Vertrages, verbindlichen Richtlinien und Verordnungen sowie Empfehlungen in Form von Normen dargestellt sind.

Während die EU-Richtlinien in Rechts- und Verwaltungsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten umgesetzt und gegebenenfalls weitergehend konkretisiert sind, gelten die EU-Verordnungen in jedem Mitgliedstaat unmittelbar. Die Europäischen Normen werden hingegen von den nationalen Normungsorganisationen völlig identisch in der jeweiligen Landessprache herausgegeben.

Eine Voraussetzung für die Vollendung des europäischen Binnenmarktes bis Ende 1992 war und bleibt auch weiterhin die Beseitigung von Handelshemmnissen, die u. a. durch nationalstaatliche sicherheitstechnische Regelungen für Produkte entstehen können. Es bestand von Anfang an in der Europäischen Gemeinschaft Übereinstimmung darüber, dass die sicherheitstechnischen Anforderungen für viele Produkte in den Gemeinschaftsländern harmonisiert werden müssen.

Ein neues Konzept für Produktkonformität in der EU: Der „New Approach“

Die „Neue Konzeption" (New Approach) geht davon aus, dass die Mitgliedstaaten der EG (später EU) auf dem Gebiet der Sicherheit im Wesentlichen gleichwertige Ziele verfolgen. Die Harmonisierung der Rechtsvorschriften (Richtlinien nach Art. 100a) soll sich auf die Festlegung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen im Rahmen von Richtlinien beschränken. Den europäischen Normungsorganisationen CEN und CENELEC ist die Aufgabe übertragen, die technischen Spezifikationen (Normen) auszuarbeiten, die in Übereinstimmung mit den Richtlinien die produktspezifischen Mittel und Maßnahmen zur Erfüllung der Sicherheitsanforderungen festlegen.

Zur Verbesserung der Transparenz werden zunehmend die an die Mitgliedstaaten gerichteten Richtlinien durch Verordnungen ersetzt, die unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gelten.

Das technische Regelwerk für die Produktsicherheit in Europa besteht dementsprechend aus EG/EU-Richtlinien und -Verordnungen sowie Europäischen Normen (EN).

Entsprechend der bekannten Vorgehensweise zur Ausfüllung des Gesetzes über technische Arbeitsmittel durch Normen in Deutschland wurde ein dreistufiges Normengerüst konzipiert:

Die Basis bilden die Typ-A-Normen als allgemein gültige Sicherheitsgrundnormen für Produkte, die in den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen. Darauf bauen die Typ-B-Normen auf; sie behandeln einen Sicherheitsaspekt oder eine Art von Schutzeinrichtungen, die bei allen oder einer Vielzahl von Produkten Anwendung finden können. Typ-C-Normen dagegen konkretisieren die Sicherheitsanforderungen für bestimmte Produktgruppen (z. B. Holzbearbeitungsmaschinen) oder Produkte (z. B. Bandsägemaschinen).

Nach der Veröffentlichung der ersten Maschinenrichtlinie wurden entsprechend den Bedürfnissen der Mitgliedstaaten und des Marktes weitere Maschinenrelevante und ggf. für eine bestimmte Maschine mitgeltende EG/EU-Richtlinien und -Verordnungen erlassen und entsprechend konkretisierende Normen erarbeitet.

Der Leitfaden Maschinensicherheit bietet eine umfassende Basisorientierung über Gesetzgebung und Normung zur Maschinensicherheit

Umfassende Basisorientierung über Gesetzgebung und Normung

Der Leitfaden Maschinensicherheit in Europa hat das Ziel, die maßgeblichen Bestimmungen für den genannten Personenkreis im Zusammenhang, übersichtlich und orientiert an den Bedürfnissen von herstellenden Unternehmen, Händler*innen, Betreibenden und Benutzenden von Maschinen praxisbezogen darzustellen und auf viele Fragen einzugehen, die Expert*innen aus ihrer nationalen und internationalen Arbeit kennen - als Beratende von herstellenden Unternehmen und Betreibenden, als Verantwortliche in Betrieben, als Mitglieder europäischer Normungsgremien.

Der Leitfaden enthält alle einschlägigen EU-Richtlinien und -Verordnungen im Umfeld des Maschinenbaus und die wichtigsten allgemein anwendbaren Europäischen Grund- und Fachgrundnormen zur sicherheitsgerechten Konzeption von Maschinen.

Richtlinien, Verordnungen, Normen, Kommentare und alle anderen Daten und Fakten werden über regelmäßige Ergänzungslieferungen aktuell gehalten.

Der Leitfaden ist für alle diejenigen von Interesse, die während der gesamten „Lebensdauer" einer Maschine in irgendeiner Weise mit dieser umgehen müssen. Das Interesse der Konstruktions- und Entwicklungsabteilungen der herstellenden Unternehmen, die eine Schlüsselfunktion innehaben, findet dabei ebenso Berücksichtigung wie die Information der Betreibenden und der zuständigen Behörden.

Normen und Publikationen

Publikation Loseblattwerk 1994

Leitfaden Maschinensicherheit in Europa
Von der Konzeption über die Risikobeurteilung bis zur Inbetriebnahme einer funktions- und sicherheitsgerechten Maschine - Handbuch für Hersteller, Händler, Betreiber und Benutzer von Maschinen

550,00 EUR inkl. MwSt.

514,02 EUR exkl. MwSt.

Norm [AKTUELL] 2020-12

DIN EN ISO 14341:2020-12
Schweißzusätze - Drahtelektroden und Schweißgut zum Metall-Schutzgasschweißen von unlegierten Stählen und Feinkornstählen - Einteilung (ISO 14341:2020); Deutsche Fassung EN ISO 14341:2020

ab 91,80 EUR inkl. MwSt.

ab 85,79 EUR exkl. MwSt.

Publikation DIN Media Kommentar 2020-11

Durch Dünnschichtverzinken auf Stahl aufgebrachte Zink-Aluminiumüberzüge
Kommentar zur DIN 50997:2020

ab 45,00 EUR inkl. MwSt.

ab 42,06 EUR exkl. MwSt.

Online-Seminar
Maschinensicherheit online

Mit diesem Online-Dienst haben Sie Zugriff auf alle relevanten Informationen, die für die Konstruktion und das Inverkehrbringen von Maschinen und Bauteilen berücksichtigt und angewendet werden sollten: die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie weitere EU-Rechtsakte und harmonisierte Normen im Volltext. Einzelmodule zu Themen wie Lärm oder Werkzeugmaschinen lassen sich zusätzlich buchen.

DIN Media Kundenservice
   DIN Media Kundenservice

Am DIN-Platz | Burggrafenstraße 6
10787 Berlin