Kurzreferat
Zweck dieser Richtlinie ist es, für die Kalibrierung von Messgeräten für elektrische Größen allgemeingültige Kalibrierverfahren unter Beachtung wirtschaftlicher Gesichtspunkte festzulegen und damit für die Prüfmittelüberwachung eine einheitliche und überbetriebliche Basis zu schaffen. Die vorliegende Richtlinie behandelt die Kalibrierung von Prüfgeräten zur Feststellung der elektrischen Sicherheit. Sie erhebt nicht den Anspruch, alle - auch für die Kalibrierung wichtigen - messtechnischen Eigenschaften dieser Prüfgeräte vollständig zu behandeln. Je nach Ausführung des Prüfgerätes oder dessen Einsatzbedingungen kann der Umfang der Kalibrierung in Absprache mit dem Auftraggeber reduziert oder erweitert werden. Die in dieser Richtlinie berücksichtigten Normen und Richtlinien sind im Schrifttum aufgeführt. Zusätzlich sind bei der Kalibrierung die Herstellerangaben des Prüfgerätes zu beachten.