Kurzreferat
Hauptzweck ist die Vereinheitlichung und Förderung des Verständnisses von PAM bei Anwendern und Anbietern in der Prozessindustrie. Die Richtlinie beschäftigt sich mit Assets (Betriebsmitteln) aus der Prozessindustrie. Die Fertigungsindustrie wird nicht betrachtet, jedoch werden diskrete Fertigungsprozesse wie Verpackungslinien in der Pharmaherstellung durchaus eingeschlossen. Der Begriff "Asset Management" und seine Verwendung wird gegenüber anderen Zusammenhängen, z.B. bei Vermögensverwaltung oder Investmentbanking, abgegrenzt.